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Nicht selten stellen sich Besitzer eines Balkonkraftwerks die Frage: „Darf ich mehrere Balkonkraftwerke betreiben?“ Welche gesetzlichen Vorgaben gelten bei diesem Vorhaben? Klar ist, wer 2 Balkonkraftwerke betreiben will, muss dabei ein paar Punkte beachten. Welche Voraussetzungen bei mehreren Stecker-Solaranlagen gleichzeitig gelten und wie viel Energie wirklich genutzt und eingespeist werden darf, ist in diesem Beitrag einfach und verständlich zusammengefasst.

Balkonkraftwerk mit Speicher

Was die Einspeisegrenze bei Balkonkraftwerken bedeutet

Balkonkraftwerke unterscheiden sich durch ihren vereinfachten Anmeldeprozess von herkömmlichen, großen Solaranlagen. Dafür ist die Leistung und Menge an Energie, die eingespeist wird, entsprechend limitiert. Maximal 600 Watt darf ein Balkonkraftwerk derzeit in Deutschland einspeisen. Fließt mehr Energie in das Stromnetz, entfallen die vereinfachten Richtlinien zur Anmeldung und es sind alle Vorgaben, wie auch bei einer großen Solaranlage, zu erfüllen!

📢 Gut zu wissen: Die Einspeisegrenze wird voraussichtlich bald auf 800 Watt erhöht. Dann darf künftig mehr Energie aus einem Balkonkraftwerk genutzt werden. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht klar.

Aus diesem Grund lohnt es sich, die Einspeisegrenze einzuhalten und nicht zu überschreiten. Ein Balkonkraftwerk liefert ohnehin nicht den vollständig für einen Haushalt benötigten Strom. Doch das soll es auch gar nicht. Stattdessen ist es das Ziel, eine gewisse Grundlast zu decken und so langfristig mit geringem Aufwand den Strombezug vom Anbieter zu reduzieren, um Geld zu sparen.

Da die Stecker-Solaranlagen aus einem bis vier Modulen bestehen, liefern diese deutlich weniger Leistung, als eine PV-Anlage mit 10, 20 oder mehr Modulen. Lediglich in Spitzenphasen zur Mittagszeit ist in den meisten Fällen mehr Energie verfügbar, als mit den 600 Watt eingespeist werden darf.

Dieser Überschuss geht dann verloren. Bei einem, wie auch mehreren Balkonkraftwerk ist das Ziel aber ohnehin, möglichst viel Energie selbst zu verbrauchen. Damit sollte die Mini-Solaranlage vielmehr als Lieferant für eine Grundlast gesehen werden, mit der zum Beispiel Kühlschrank, Computer und andere Geräte im Standby-Betrieb versorgt werden.

Leistung bei mehreren Balkonkraftwerken

Auch bei mehreren Balkonkraftwerken gilt die Leistungs- beziehungsweise Einspeisegrenze von aktuellen 600 Watt sowie den zukünftig geltenden 800 Watt. Wer also mehrere Balkonkraftwerke betreiben will, sollte diese Tatsache immer im Blick behalten. Mit 2 Balkonkraftwerken gleichzeitig in Betrieb ist eine Möglichkeit, die beiden Wechselrichter auf jeweils 300 Watt beziehungsweise in Zukunft auf 400 Watt zu reduzieren. So werden auch in Summe die vorgeschriebenen 600 Watt bzw. 800 Watt nicht überschritten.

Klar ist aber auch, dass bei zwei gedrosselten PV-Anlagen mehr Energieungenutzt bleibt beziehungsweise verloren geht. Dennoch kann sich der Betrieb mehrere Balkonkraftwerke lohnen, denn dann wird dauerhaft die Grundlast von 600 Watt beziehungsweise bald 800 Watt erfüllt. Unterm Strich wird damit also trotzdem weniger Energie vom Stromanbieter bezogen und die Stromkosten werden dadurch langfristig reduziert.

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Wie viele Balkonkraftwerke sind maximal erlaubt?

Wer mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betreiben will, fragt sich schnell, wie viele Balkonkraftwerke maximal erlaubt sind. Die gute Nachricht: Hier gibt es keine allgemeine Vorgabe oder Limitierung. Es können also beliebig viele Balkonkraftwerke und Stecker-Solaranlagen gleichzeitig im Einsatz sein. Doch obwohl es keine Grenze gibt, ergibt es wenig Sinn, 10 oder sogar mehr Balkonkraftwerke gleichzeitig zu betreiben.

Das liegt zum einen an der geltenden Einspeisegrenze, welche die nutzbare Energie immer limitieren würde und so der überwiegende Solarstrom verloren ginge. Auf der anderen Seite könnte bei entsprechenden Platzverhältnissen dann aber ohnehin eine vollwertige, großflächige Solaranlage errichtet werden. Auch hier sind längst nicht mehr nur Module auf dem Hausdach möglich. Großflächige Solaranlagen zum selbst Aufbau können ebenfalls an der Fassade oder dem Balkon befestigt werden. Dann erhalten PV-Anlagen Betreiber außerdem auch eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Bei (mehreren) Balkonkraftwerken entfällt diese Vergütung grundsätzlich.

Wie viele Balkonkraftwerke sind pro Haushalt erlaubt?

Auch auf einen einzelnen Haushalt betrachtet gibt es keine pauschale Limitierung, wie viele Stecker-Solaranlagen oder Balkonkraftwerke dort betrieben werden dürfen. Doch hier gilt ebenfalls, dass es nicht sinnvoll ist, unbegrenzt viele Photovoltaikanlagen zu betreiben. Außerdem gibt es eine Limitierung mit Blick auf die vorhandenen Stromkreise.

Wie viele Balkonkraftwerke je Stromkreis?

Die Anzahl der vorhandenen Stromkreise stellt nämlich die einzige Limitierung von Balkonkraftwerken dar. In den meisten Häusern und Wohnungen gibt es drei Stromkreise. Jeder dieser Stromkreise erlaubt maximal ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt. Einige größere Wohnhäuser und Apartments verfügen aber auch über vier oder sogar fünf Stromkreise. Hier sind dann zusätzliche Balkonkraftwerke möglich.

Doch mit Blick auf die Einspeisegrenzen gilt auch hier, dass die vereinfachten Anmelderegelungen nur dann gelten, wenn die Bagatellgrenze von 600 Watt beziehungsweise den künftigen 800 Watt nicht überschritten werden. Kurz gesagtgilt also: Je Stromkreis darf ein Balkonkraftwerk betrieben werde, insgesamt darf aber die Grenze von 600 Watt Einspeiseleistung dennoch nicht überschritten werden.

Dürfen 2 Balkonkraftwerke an einen Zähler?

Wer mehrere Balkonkraftwerke nutzen will, der kann auch zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler nutzen. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich erlaubt, sofern die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden. Auch hier gilt es aber die oben genannten Einschränkungen zu berücksichtigen. Es darf also nicht mehr als eine Stecker-Solaranlage je Stromkreis angeschlossen werden und auch die gesamte Ausgangsleistung beider Balkonkraftwerke an einem Zähler darf die Einspeisegrenze nicht überschreiten. Andernfalls entfallen die gesetzlichen Vereinfachungen.

Anmeldung bei mehreren Balkonkraftwerken

Steht die Entscheidung, dass mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betrieben werden sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, wie diese richtig angemeldet werden. Gibt es dabei besondere Punkte zu berücksichtigen oder ist eine Anmeldung zusätzlicher Stecker-Solaranlagen überhaupt notwendig?

Anmeldung beim Netzbetreiber

Balkonkraftwerke müssen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Hierbei handelt es sich nicht um den Stromanbieter, sondern den Netzbetreiber, der die Infrastruktur, also die Stromleitungen bereitstellt. Meist sind das die örtlichen Stadtwerke. Der Netzbetreiber ist über die geplante Inbetriebnahme sowie Art und Größe der Anlage zu informieren. Zwar gleicht dieser Schritt nicht einer notwendigen Genehmigung, trotzdem ist die Anmeldung zwingend erforderlich. Erst wenn der Netzbetreiber grünes Licht geht, darf die Anlage dann an das Stromnetz angeschlossen werden.

Gleiches Vorgehen gilt auch bei mehreren geplanten Balkonkraftwerken. Hierbei ist der Netzbetreiber auch über alle weiteren Stecker-Solaranlagen zu unterrichten. Das gilt ebenfalls, wenn zu bestehenden Balkonkraftwerke eine weitere Anlage hinzukommt. Diese muss dann auch zum späteren Zeitpunkt angemeldet werden.

Wichtig zu wissen: Der Netzbetreiber kann ein Balkonkraftwerk nicht einfach ablehnen. Das ist nur in Sonderfällen möglich, wenn das Gerät zum Beispiel eine Störung verursacht. Eine Ablehnung muss der Netzbetreiber immer begründen. In der Regel gibt es hier aber keine Probleme.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Ein zweiter essenzieller Schritt bei der Nutzung und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken ist die Registrierung der Anlagen im sogenannten Marktstammdatenregister, kurz MaStR. Dieses Verzeichnis stellt ein allgemeines, behördliches Register dar, welches den Strom- und Gasmarkt ganzheitlich abbilden soll. Alle Strom- sowie Gasanlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem werden hier gelistet. Das Marktstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur geführt.

Die Registrierung ist ganz einfach und unkompliziert über ein Online-Portal möglich. Betreiber eines oder mehrere Balkonkraftwerke legen sich dort einen Account an und geben ihre persönlichen Daten an. Anschließend werden die technischen Details des Balkonkraftwerks hinterlegt. Dieser Schritt ist nicht nur bei einem einzelnen Balkonkraftwerk notwendig, sondern auch dann, wenn mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig betrieben werden. Das gilt, wie bei der Meldung an den Netzbetreiber, auch dann, wenn zusätzliche Balkonkraftwerke zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb genommen werden.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss im Vergleich zur Meldung beim Netzbetreiber nicht im Vorfeld erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme haben Betreiber 30 Tage Zeit, sich im Online-Portal zu registrieren und anschließend alle technischen Daten einzutragen.

Welche Strafen drohen bei mehreren Balkonkraftwerken gleichzeitig?

Für mehrere Balkonkraftwerke gelten grundsätzliche die gleichen Strafen und Vergehen, wie auch bei einer einzelnen Anlage. Folgende Szenarien sind dabei möglich und können durch die zuständigen Behörden entsprechend gehandelt werden:

Überschreiten der Einspeisegrenze

Seit dem Sommer im Jahr 2022 gibt es neue Regelungen, die auch den Betrieb von nicht gesetzeskonformen Solaranlagen ahndet. Dieses Gesetz sieht dabei Strafzahlungen an den Netzbetreiber vor. Neben dem Überschreiten der Einspeisegrenze kann ein solcher Verstoß auch bei falschen Stromzählern oder nicht regelkonformen Wechselrichtern eintreten.

Bis zu 10 Euro pro Monat je installierter Kilowattpeak-Leistung sieht der Gesetzgeber für ein solches Vergehen vor. Mit der Bezeichnung “Kilowattpeak-Leistung” ist in diesem Fall die theoretisch maximal mögliche Solarstromerzeugung möglich. Diese wird an der Leistung aller vorhandenen Solarmodule gemessen. Balkonkraftwerke verfügen meist über zwei oder vier Module mit jeweils 400 bis 500 Watt-Peak (Wp) Leistung. Je nach Größe sind also ein bis zwei Kilowatt-Peak Leistung installiert.

Beispiel: Ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen mit je 420 Wp Leistung verfügt über 840 Wp. Das entspricht einer Strafzahlung von bis zu 8,40 Euro pro Monat. Im schlimmsten Fall müssten also 100,80 Euro pro Kalenderjahr gezahlt werden.

Keine Anmeldung

Ein möglicher Verstoß kann das Überschreiten der Einspeise- bzw. Bagatellgrenze von 600 Watt für Balkonkraftwerke sein. Wer keine entsprechende Limitierung umsetzt und mehr Energie nutzt, als die gesetzlichen Vorgaben erlauben, läuft Gefahr, dass dieses Vergehen entsprechend gehandelt wird. Die Pflicht zur Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen, unabhängig ihrer Größe ist im Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, geregelt.

Ist eine Solaranlage nicht im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Paragraph §95 des Energiewirtschaftsgesetzes sieht für diesen Verstoß ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. In der Realität dürfte eine Strafe jedoch vermutlich deutlich geringer ausfallen.

Auswirkungen von Strafen

Die Strafen für entsprechende Vergehen klingen zunächst überschaubar, doch können diese erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität und Amortisationsdauer von Balkonkraftwerken haben.

Experten gehen davon aus, dass der Großteil der in Deutschland installierten Balkonkraftwerke nicht ordnungsgemäß angemeldet beziehungsweise registriert sind. Die Durchsetzung entsprechender Strafen gestaltet sich nicht nur als aufwendig, sondern auch äußerst schwierig, denn Netzbetreiber können in den wenigsten Fällen nachweisen, dass Balkonkraftwerke wirklich ohne Anmeldung und nicht ordnungsgemäß betrieben worden sind. Hinzu kommt, dass eine Sanktionierung wohl auch ein falsches Signal mit Blick auf die notwendige Energiewende zu sein scheint.

Wechselrichter verbinden und Balkonkraftwerk erweitern

Wer überlegt mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben, der sollte auch die Variante der Erweiterung in Betracht ziehen. Die in den meisten Balkonkraftwerken eingesetzten Mikro-Wechselrichter lassen sich nämlich auch untereinander verbinden. So werden zwei zunächst separate PV-Anlagen direkt miteinander verbunden.

Anschließend wird nur einer der beiden Wechselrichter an das Stromnetz via Schuko-Stecker angeschlossen. Die maximale Einspeiseleistung wird dabei entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf 600 Watt bzw. 800 Watt limitiert. Mehrere Module ermöglichen dann einen laufend höheren Ertrag und das volle Ausschöpfen der maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters. So lassen sich weite Teile der Grundlast bedienen.

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Fazit: Mehrere Balkonkraftwerke ist möglich, aber kompliziert

Die Nutzung von mehreren Balkonkraftwerken gleichzeitig ist grundsätzlich möglich. Neben der Begrenzung bei der maximalen Einspeiseleistung und derTatsache, dass maximal eine PV-Anlage je Stromkreis betrieben werden darf, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Dennoch handelt es sich dabei um ein komplexeres Vorhaben, dass sich mit vorhandenem Fachwissen deutlich einfacher umsetzen lässt.

Wer allerdings auf Nummer Sicher gehen will, der sollte die Erweiterung beziehungsweise Verbindung bestehender Balkonkraftwerke in Erwägung ziehen. Durch das einfache Verbinden der Wechselrichter muss nur eine der beiden Solaranlagen mit dem Stromnetz verbunden werden.

Soll wirklich mehr Solarenergie eingespeist werden, dann ist ein Balkonkraftwerk möglicherweise zu klein dimensioniert und eine Solaranlage zum selber Bauen mit 10 bis 20 PV-Modulen die bessere Wahl.

Luis

Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.

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