Balkonkraftwerk anmelden
Wie kann ich ein Balkonkraftwerk anmelden im 2024?
So läuft die Anmeldung Ihrer Mini-PV-Anlage ab April 2024 voraussichtlich ab:
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Das Marktstammdatenregister bleibt wichtig: Herzstück der Anmeldung ist das
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier werden nach wie vor alle wichtigen Daten Ihrer Anlage
erfasst, nur eben noch nutzerfreundlicher und schneller. Die Eingabe soll sich vereinfachen und viele
Angaben werden automatisch übernommen.
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Anmeldung und Stromzähler: Neu ab April 2024 ist, dass Sie Ihre Balkonanlage und den Typ
Ihres Stromzählers (analog, digital, mit Rücklaufsperre) direkt im Marktstammdatenregister mit angeben
sollen. Das deutlich vereinfacht den bürokratischen Aufwand für Netzbetreiber.
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Netzbetreiber: Für Balkonkraftwerke bis 800 Watt ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber
nicht mehr erforderlich. Allerdings empfiehlt es sich weiterhin, Ihren Netzbetreiber zu informieren, damit
er bestens vorbereitet ist und Sie wissen, ob es und welche spezielle regionale Regelungen gibt.
Extra-Tipp: Stromzähler wechseln? Falls Sie noch einen alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre haben, übernimmt
Ihr Netzbetreiber den Wechsel. In vielen Fällen ist der Austausch für Anlagen bis 800 Watt Leistung sogar
kostenlos.
Schritt für Schritt
Anmeldung im Marktstammdatenregister: So geht's Schritt für Schritt
Die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks ist im Marktstammdatenregister (MaStR) kostenlos und geht ganz
einfach. So funktioniert's:
Schritt 1: Website aufrufen: Besuchen Sie die Website des Marktstammdatenregisters:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Schritt 2: Registrieren: Klicken Sie auf "Registrieren" und wählen Sie die Option "Mini-PV" aus. Folgen
Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm und geben Sie alle notwendigen Daten an.
Schritt 3: Daten eingeben – das ist wichtig:
- Balkonkraftwerk: Angaben zu Hersteller, Typ und Leistung.
- Standort: Genaue Adresse, wo die Anlage betrieben wird.
- Inbetriebnahme: Das Datum, ab dem Sie Strom erzeugen.
- Betreiber: Ihre Kontaktdaten.
- Stromzähler (ab 2024): Den Typ Ihres Zählers, (analog, digital, mit Rücklaufsperre).
Schritt 4: Bestätigen und fertig! Überprüfen Sie alle Angaben und senden Sie die Anmeldung ab. Sie
erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Extra-Tipp: Falls Sie technische Schwierigkeiten haben, bietet das MaStR einen telefonischen Support an. Hier
werden Ihnen alle Fragen beantwortet!
Zähler
Brauche ich einen neuen Zähler?
Ob Sie Ihren aktuellen Stromzähler "updaten" müssen, hängt vom Typ des Zählers ab, der bei Ihnen eingebaut
ist. Hier sind die wichtigsten Infos:
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Alter Zähler ohne Rücklaufsperre? Diese müssen vom Netzbetreiber ausgetauscht werden. Die gute Nachricht:
Bei Anlagen bis 800 Watt ist der Austausch in der Regel kostenlos.
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Moderner digitaler Zähler? Gute Chancen, dass der Wechsel nicht nötig ist. Digitale Zähler können oft auch
Rückwärtslaufen. Fragen Sie aber sicherheitshalber kurz bei Ihrem Netzbetreiber nach.
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Ich möchte eine Einspeisevergütung! Hier braucht es einen speziellen Zähler, der misst, wie viel Strom Sie
genau ins öffentliche Netz einspeisen. Über Kosten und Einbau berät Sie Ihr Netzbetreiber.
Stromzähler-Check: Auf Ihrem aktuellen Zähler finden Sie einen Aufkleber. Hier steht, ob er eine
Rücklaufsperre hat. Meist gibt es einen Drehscheibe, die sich auch dann bewegt, wenn Sie ins Netz einspeisen.
Dann muss Ihr Zähler auf jeden fall getauscht werden!
Einspeisevergütung
Einspeisevergütung: Lohnt sich das?
Für den Strom, den Ihr Balkonkraftwerk ins Netz einspeist, können Sie theoretisch eine Einspeisevergütung
erhalten. Aktuell liegt diese bei etwa 7 Cent pro Kilowattstunde und wird gesetzlich geregelt. Allerdings gibt
es ein paar Haken:
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Bürokratischer Aufwand: Für die Einspeisevergütung ist ein spezieller Zähler nötig, außerdem fallen
zusätzliche Meldepflichten an. Informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber, ob Aufwand und Ertrag in
sinnvoller Balance stehen.
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Der Eigenverbrauch rechnet sich: Meistens ist es günstiger, den selbst erzeugten Strom direkt zu
verbrauchen. So sparen Sie richtig bares Geld. Mit einem
Balkonkraftwerk Speicher wird
der eigene Haushalt noch unabhängiger vom öffentlichen Strompreis, Anbieter und Netz. Zwar ist auch mit
einem Speicher keine vollständige Autarkie möglich, dennoch lassen sich die Stromkosten nochmals zusätzlich
reduzieren.
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Einspeisevergütung als Bonus: Wer wirklich viel mehr Strom erzeugt, als selbst gebraucht wird, kann
von der Einspeisevergütung profitieren. So wird das Kraftwerk zum kleinen "Nebengeschäft".
Extra-Tipp: Falls Sie auf die Einspeisevergütung verzichten, brauchen Sie Ihren neuen Stromzähler nicht über
das Marktstammdatenregister anzumelden, das spart Extra-Aufwand.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Balkonkraftwerken
Können Mieter Balkonkraftwerke installieren?
Im Jahr 2024 können Mieter in der Regel Balkonkraftwerke installieren, sofern ihr Mietvertrag keine
Einschränkungen oder Verbote bezüglich solcher Installationen enthält. Allerdings ist es ratsam, vor der
Installation das Einverständnis des Vermieters einzuholen. In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, sich mit dem
örtlichen Netzbetreiber abzustimmen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Anforderungen eingehalten
werden.
Welche Angaben sind für die Registrierung erforderlich?
Im Marktstammdatenregister tragen Sie ein: Hersteller und Typ des Balkonkraftwerks, dessen Leistung in Watt,
Ihre Adresse und Kontaktdaten. Ab 2024 geben Sie dort auch den Typ Ihres Stromzählers an.
Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos! Kosten können aber entstehen, wenn Sie Ihren
Stromzähler tauschen lassen müssen. Diese fallen je nach Netzbetreiber unterschiedlich aus.
Kann man ein 800 Watt Balkonkraftwerk anmelden?
Ja! Bis zu einer Leistung von 800 Watt reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Für größere Anlagen
bräuchte man eine Genehmigung.
Extra-Info: Es gibt spezielle Balkonkraftwerk-Steckdosen zur Sicherung gegen Überlastung. Diese sind zwar
nicht vorgeschrieben, können aber Ärger vermeiden.
Zusammenfassung
Balkonkraftwerk anmelden in 2024, die wichtigste Punkte
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Jahr 2024 wird durch das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
vereinfacht. Die Registrierung erfolgt online in wenigen Schritten. Für Anlagen bis 800 Watt ist keine
separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich. Bei Fragen bietet das Marktstammdatenregister
telefonischen Support.
Mit Vorbereitung steht der Sonne auf Ihrem Balkon nichts mehr im Weg!