
Sind Balkonkraftwerk mit 1200 Watt erlaubt ab 2024?
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Lesezeit 10 min
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Erneuerbare Energien gewinnen immer stärker an Bedeutung, und besonders Balkonkraftwerke stehen dabei zunehmend im Fokus. Diese kompakten Stecker-Solaranlagen lassen sich bequem an Balkonen und Hauswänden anbringen und bieten mit 600, 800 oder teilweise 1.200 Watt eine effiziente Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen und Stromkosten zu senken. Immer mehr Nutzer fragen sich bei der Anschaffung einer solchen Stecker-Solaranlage, ob ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt erlaubt ist in 2024?
Anders als PV-Anlagen mit 600 oder 800 Watt würden diese deutlich mehr Leistung bieten und damit auch mehr Solarstrom erzeugen. Das sorgt natürlich für einen höheren Ertrag und größere Einsparungen bei den Stromkosten. Und tatsächlich: Ab 2024 könnten Änderungen der Gesetzgebung eine breitere Nutzung von leistungsstärkeren Balkonkraftwerken ermöglichen. Die geplante Anhebung der Leistungsgrenze verspricht mehr Flexibilität bei der eigenen Energieerzeugung. Doch ist damit 2024 endlich auch ein Balkonkraftwerk 1200 Watt erlaubt? Welche sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten künftig und wie sehen die geplanten Änderungen ab 2024 aus? Was bedeutet das für die Besitzer und potenziellen Nutzer von Balkonkraftwerken? Alles über die Möglichkeiten zu Balkonkraftwerken mit 1.200 Watt.
Inhaltsverzeichnis
Ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt ist auch im Jahr 2024 nicht erlaubt. Für Betreiber von Stecker-Solaranlagen ist eine entscheidende Frage, wie viel Leistung solche Anlagen legal erzeugen dürfen. Aktuell liegt die maximal erlaubte Leistung zur Einspeisung von Balkonkraftwerken in Deutschland bei 600 Watt. Doch eine kürzlich beschlossene Änderung im Rahmen der Regelungen des Solarpaket 1 werden ab 2024 diese Grenze aller Voraussicht nach auf 800 Watt erhöhen.
Update: Tolle Neuigkeiten! ! ! Solarpaket 1 gültig ab 16. Mai 2024! Ab heute kann Ihr Wechselrichter offiziell 800 Watt einspeisen, eine PV-Moduleinspeisung von 2000 Watt ermöglichen, die Registrierung vereinfachen und vieles mehr!
Damit sind zwar nach wie vor keine gewünschten 1.200 Watt Einspeiseleistung möglich, dennoch kann dann endlich mehr grüner Solarstrom genutzt werden. Der Hauptgrund für die derzeitige Begrenzung der Stecker-Solaranlagen auf maximal 600 beziehungsweise künftig 800 Watt liegt in Sicherheits- und Netzstabilitätsbedenken. Viele benachbarte europäische Länder haben ähnliche Begrenzungen, die darauf abzielen, die Netzbetreiber zu schützen und zu verhindern, dass nicht sachgerecht installierte Anlagen zu Problemen führen. Denn ein Balkonkraftwerk mit 600 bzw. 800 Watt kann direkt in eine Steckdose eingespeist werden und benötigt keine besonderen Genehmigungen, solange es beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet ist. Im Rahmen des Solarpakets I fällt allerdings auch bald der Schritt zur Anmeldung beim Netzbetreiber weg.
Obwohl ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt also mehr Energie produzieren könnte, ist eine solche Anlage in Deutschland derzeit nicht erlaubt. Wer eine Solaranlage mit 1.200 Watt legal betreiben möchte, muss diese ordnungsgemäß anmelden und anschließen. Die vereinfachten Regelungen von Balkonkraftwerken und der Anschluss über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose sind dann aber nicht mehr möglich. Das sorgt somit für erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und ist daher in der Regel nicht lohnenswert.
Im Rahmen des so genannten Solarpaket 1 können sich im Jahr 2024 einige Änderungen bei Balkonkraftwerken ergeben. Auf Balkonkraftwerke mit 1.200 Watt werden diese Veränderungen allerdings keine Auswirkungen haben. Die Regelungen bleiben hier unverändert und ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt ist nicht erlaubt.
Das kürzlich vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Solarpaket bringt diverse Vereinfachungen und auch Verbesserungen für die Nutzung von Balkonkraftwerken mit sich.
Unabhängig davon bleiben die meisten technischen Anforderungen und auch die Vorgehensweise bei der Installation unverändert. Das Balkonkraftwerk umfasst je nach Größe ein bis maximale vier PV-Module. Diese werden an einen oder mehrere Mikro-Wechselrichter angeschlossen. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in den für Haushaltsgeräte üblichen Wechselstrom um. Hier erhöht sich das Limit von bisherigen 600 Watt auf künftig 800 Watt. Der Anschluss des Wechselrichters an das Stromnetz erfolgt künftig dann, wie bei den meisten bisherigen Balkonkraftwerken auch, über einen Schuko-Stecker. Die Empfehlung einen Wieland-Stecker einzusetzen entfällt.
Gut zu wissen: Neu ist das Limit von maximal 2.000 Watt bei der PV-Leistung. Die maximal mögliche Leistung aller angeschlossener Solarmodule darf also 2.000 Watt nicht übersteigen. Wer vier Module verwendet, darf also jeweils über maximal 500 Watt Leistung je Modul verfügen.
Die Installation der Stecker-Solaranlagen kann wie gewohnt am Balkon, auf dem Dach oder auf jeder beliebigen freien Fläche erfolgen. Auch Carports, Garagen und Vordächer sind für den Einsatz von Balkonkraftwerken bestens geeignet.
Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 1.200 Watt bringt sowohl einige Vorteile als auch nicht zu vernachlässigende Nachteile mit sich. Während diese leistungsfähigeren Systeme eine attraktive Option für die Steigerung der Eigenenergieproduktion darstellen, ist es wichtig, sowohl die technischen als auch die finanziellen Aspekte gründlich zu betrachten.
Wer also ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt in Betrieb nehmen will, der sollte diese Vor- und Nachteile intensiv und genau abwägen. Bei einer Leistung von 1.200 Watt ist jedoch weniger von einem Balkonkraftwerk und mehr von einer regulären Solaranlage die Rede.
Die Kombination eines 1.200-Watt-Balkonkraftwerks mit einem entsprechenden Stromspeicher vergrößert die Möglichkeiten zusätzlich, den eigenen Strom nachhaltig zu produzieren und effizient zu nutzen. Ungenutzten Strom kann so für später gespeichert werden, was eine konstantere Energieversorgung unabhängig von der aktuellen Tageszeit und den Wetterbedingungen ermöglicht.
Schließlich kann ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt kann ausreichend Energie erzeugen, um einen bedeutenden Teil des täglichen Strombedarfs eines durchschnittlichen Haushalts abzudecken. Insbesondere in den Sommermonaten, wenn die Sonneneinstrahlung am stärksten ist, kann das System möglicherweise sogar mehr Solarstrom produzieren, als eigentlich verbraucht wird. An dieser Stelle kommen der Stromspeicher für Balkonkraftwerke, wie der Zendure SolarFlow Hub 2000 ins Spiel: Überschüssige Solarenergie wird in diesen Akkus gespeichert und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen und verbraucht werden. Zum Beispiel in der Nacht oder an bewölkten Tagen, wenn nur wenig oder gar keinen Solarstrom produziert wird.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Stromspeichern für Balkonkraftwerke ist die Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. Insbesondere in Zeiten von steigender Energiepreise kann ein solches Speichersystem zusätzliche Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen. Außerdem trägt ein Balkonkraftwerk-Speicher dazu bei, die Netzbelastung zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
1.200 Watt können nur eingespeist werden, wenn es sich um eine reguläre Solaranlage und kein Balkonkraftwerk mit vereinfachten Anmelde- und Anschlussbedingungen handelt. Wer also von den Vorteilen eines Balkonkraftwerks profitieren will, darf keine 1.200 Watt einspeisen. Neben den rechtlichen Einschränkungen beziehungsweise Herausforderungen gehen damit auch technische Schwierigkeiten einher. Ein professioneller Fachmann muss nicht nur Aufbau und Installation durchführen, auch der Anschluss muss durch diesen erfolgen. Dennoch sollten hier auch die Vorteile des höheren Ertrags und der Einsparungen bei den Stromkosten berücksichtigt werden.
Balkonkraftwerke dürfen grundsätzlich maximal über 600 Watt Einspeiseleistung verfügen. Ab 2024 ist geplant, dass die zulässige Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke angehoben wird. Diese Grenze wurde nun durch das Solarpaket 1 auf 800 Watt erhöht. Damit dürfen in Kürze bis zu 800 Watt eingespeist werden. Der Anschluss des Balkonkraftwerks kann wahlweise über einen Schuko-Anschluss oder einen Wieland-Stecker erfolgen.
Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 1.200 Watt fällt nicht mehr unter die Kategorie der kleineren Balkonkraftwerke, für die vereinfachte Anmeldeverfahren und Anschlussmöglichkeiten gelten. Die in Deutschland üblichen Grenzen für vereinfachte Anmeldungen liegen derzeit bei 600 Watt und ab 2024 sind voraussichtlich bis zu 800 Watt erlaubt. Ein System mit 1.200 Watt übersteigt diese Grenze deutlich, weshalb es wie eine normale Photovoltaikanlage behandelt und angemeldet werden muss.
Die Anmeldung einer Solaranlage ist essentiell, damit die Energieerzeugung reibungslos und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgen kann. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:
Zunächst muss die Anlage online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies ist eine zentrale Datenbank, in der alle wesentlichen Informationen zu Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden. Hier müssen die grundlegenden Informationen über die Anlage, wie den Typ der Stromerzeugung, den Betriebsstatus und das Inbetriebnahmedatum, angegeben werden.
Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister muss die PV-Anlage auch beim zuständigen Netzbetreiber anmeldet werden. Der Netzbetreiber überprüft die Netzverträglichkeit der Solaranlage und stellt sicher, dass alle technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben eingehalten werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um eventuelle Beeinträchtigungen des Stromnetzes zu vermeiden und kann je nach Komplexität der PV-Anlage mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich gilt das Produzieren bzw. Einspeisen von Solarstrom als gewerbliche Tätigkeit. Seit 2023 sind Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 30 kWp jedoch von der Gewerbesteuer befreit. Darüber hinaus sind die meisten privaten Solaranlagen und Stromspeicher, die an Wohngebäuden installiert sind, von der Steuer befreit. Im Zweifel hilft das örtliche Gewerbe- wie auch Finanzamt weiter.
Ein Balkonkraftwerk mit 1.200 Watt bringt sowohl einige Vor- als auch Nachteile mit sich. Allerdings ist bei einer solchen Einspeiseleistung längst nicht mehr von einer Stecker-Solaranlage die Rede. Stattdessen handelt es sich um eine reguläre Solaranlage. Ob dieser Mehraufwand und die damit verbundenden Mehrkosten sinnvoll sind, muss dann aber im Einzelfall abgewägt werden. Sinnvoll ist möglicherweise auch der Einsatz eines Stromspeichers wie der Zendure SolarFlow im Zusammenhang mit dem 1.200 Watt Balkonkraftwerk.
In jedem Fall verspricht das neu beschlossene Solarpaket I jetzt in 2024 diverse Verbesserungen und mehr Leistung für Balkonkraftwerke. Davon profitieren sowohl die privaten Haushalte durch finanzielle Einsparungen, als auch der Ausbau der erneuerbaren Energien und langfristig ebenfalls der Klimaschutz. Damit werden Balkonkraftwerke attraktiv wie nie zuvor. Ob es dabei gleich eine PV-Anlage mit ganzen 1.200 Watt sein muss, oder nicht auch ein kleineres Balkonkraftwerk mit 600 Watt oder 800 Watt ausreichend ist, muss dabei individuell abgewogen werden.