Balkonkraftwerk in Niedersachsen 2025: Förderung, Anmeldung und Produk

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Immer mehr Haushalte in Niedersachsen setzen 2025 auf Balkonkraftwerke, um eigenen Strom zu erzeugen. Diese steckerfertigen Mini-PV-Anlagen sind besonders für Mieter und Wohnungseigentümer ohne eigenes Dach attraktiv, denn sie lassen sich einfach am Balkon anbringen. Mit neuen Förderprogrammen und vereinfachten Regeln ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, um auf ein Balkonkraftwerk umzusteigen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Förderung von Balkonkraftwerken in Niedersachsen, die Anmeldung im Marktstammdatenregister, praktische Installationstipps sowie eine Produktempfehlung.

Aktuelle Förderprogramme in Niedersachsen (Stand 2025)

In Niedersachsen gibt es keine landesweite Balkonkraftwerk-Förderung, jedoch zahlreiche kommunale Programme. Viele Städte und Gemeinden bezuschussen den Kauf einer Balkon-Solaranlage mit einmaligen Zuschüssen, oft im Bereich 150–360 €. Im Folgenden ein Überblick wichtiger Förderprogramme für Balkonkraftwerke:

Göttingen: Die Stadt Göttingen fördert die Anschaffung von Balkon-PV-Modulen mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung mit einem pauschalen Zuschuss von 180 €, wobei diese Förderung ausschließlich Mieterinnen und nicht Eigentümerinnen zugutekommt. Leistungsberechtigte bestimmter Sozialleistungen und Besitzer*innen eines Sozialpasses erhalten zusätzlich 200 €, sodass eine maximale Förderung von 380 € möglich ist. Tipp: Aktuelle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website der Stadt Göttingen.

Lüneburg: In Lüneburg gibt es ein besonderes Programm, das ausschließlich Mieterinnen* fördert. Gefördert wird ein Balkonkraftwerk mit 30 % der Investitionskosten (maximal ca. 150 €). Voraussetzung: Man hat kein eigenes Dach zur PV-Nutzung (also vordergründig Mietwohnungen). Wichtig: Seit 01.01.2024 sind nur noch Mieter*innen antragsberechtigt und nur Balkonkraftwerke mit Wieland-Stecker oder fest einspeisend förderfähig. Damit stellt Lüneburg sicher, dass vor allem Mieter ohne Alternativen unterstützt werden. Anträge können über das städtische Klimafonds-Programm gestellt werden (Antragsstopp 2023, Wiederaufnahme 2024 mit neuen Richtlinien).

Wunstorf: Die Stadt Wunstorf gewährt eine einmalige Zulage von 250 € für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks. Das Förderprogramm wurde 2023 beschlossen („Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Balkonsolaranlagen in Wunstorf“). Pro Haushalt wird ein Gerät bezuschusst, und der Betrag wird direkt auf die Anschaffungskosten angerechnet. Interessierte finden Antragsformulare und Bedingungen auf der Website der Stadt Wunstorf.

Oldenburg: Aktuell bietet Oldenburg keine laufende Förderung an – es lohnt sich aber, die Stadtseite im Auge zu behalten, da neue Mittel oder Neuauflagen nicht ausgeschlossen sind. 

Friesoythe: Die Stadt Friesoythe fördert Balkonkraftwerke mit 150 € Festbetrag. Antragsberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnraum in Friesoythe. Gefördert wird die Neuanschaffung einer steckerfertigen PV-Anlage bis 800 W Peak. Das Antragsverfahren ist unkompliziert: Nach Antragstellung und Prüfung erhält man eine Zusage, und der Zuschuss wird nach der Installation ausgezahlt. Hier gilt ebenfalls: erst Antrag stellen, dann kaufen.

Ebenso haben z. B. Braunschweig (200 € Zulage für 800 W-Anlagen), Hildesheim (200 € Zuschuss pauschal), Jever (125 € pro Modul, max. 250 €, Programm inzwischen erschöpft), Norden (100 € Prämie für bis 600 W) und Scharnebeck (75 € Zulage, 600 W) Förderungen initiiert. Viele dieser Töpfe waren schnell vergriffen, doch einige werden fortgeführt oder neu aufgelegt. Mieter-Spezialprogramme sind insbesondere in Lüneburg und Jever zu finden.

Generell gilt: Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über aktuelle Angebote.

Voraussetzungen der Förderung für Balkonkraftwerke und Antragstellung

Damit der Antrag auf Balkonkraftwerk-Förderung erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wobei jede Kommune eigene Details regelt:

  • Wohnsitz und Objekt: Antragsteller muss in der jeweiligen Kommune wohnen (Mieter oder Eigentümer). Das Balkonkraftwerk muss an einem Wohngebäude im Gemeindegebiet installiert werden. Pro Haushalt wird meist nur eine Anlage gefördert.
  • Neukauf und Nachweis: Es werden ausschließlich Neuanschaffungen steckerfertiger PV-Anlagen gefördert („erst beantragen, dann kaufen“). Nach Installation sind Rechnung und Inbetriebnahme-Nachweis einzureichen.
  • Technische Anforderungen: Die Anlage muss Normen wie VDE-AR-N 4105 erfüllen, maximal 800 W Wechselrichterleistung besitzen, und über ein normgerechtes Anschlusssystem sowie NA-Schutz verfügen (integriert bei zertifizierten Mikro-Wechselrichtern). Einige Programme (z. B. Lüneburg) fordern spezielle Einspeisestecker (Wieland-Stecker) oder feste Verdrahtung.
  • Eigentümer-Zustimmung: In Miet- und Eigentumswohnungen ist die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Diese ist oft schriftlich einzureichen (z. B. Göttingen, Lüneburg).
  • Fristen und Budget: Antragsfristen und begrenzte Fördermittel sind zu beachten („solange Budget vorhanden“). Nach Bewilligung besteht eine Frist zur Installation, andernfalls verfällt die Förderung.

Schritt-für-Schritt-Antragstellung:

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune (meist unter „Klimaschutz“ oder „Energie“), füllen Sie das Antragsformular (online oder Papier) aus und reichen Sie es vor dem Kauf inklusive Kostenvoranschlag, ggf. Eigentümer-Zustimmung und Installationsbeschreibung ein. Nach Bewilligung erfolgt Kauf und Installation; anschließend reichen Sie Rechnungen und Inbetriebnahme-Nachweis zur Auszahlung ein. Bei Fragen hilft das Umwelt- oder Klimaschutzamt.

Zendure SolarFlow 800 Balkonkraftwerk – Die beste Balkonkraftwerk im 2025

Bei der Auswahl eines Balkonkraftwerks sollte man auf Qualität und passende Leistung achten. Eine Empfehlung für Nutzer in Niedersachsen ist das Zendure SolarFlow 800 Balkonkraftwerk. Dies ist eine effizientere Balkonkraftwerk im Vergleich zu den traditionellen 800W Balkonkraftwerken. Sie ist außerdem mit einem 1000W Bifaziale Solarmodule und einem Mikroinverter ausgestattet, der nahtlos in die Batteriespeicherung integriert werden kann.

Hier sind seine Hauptfunktionen:

  • ● Integrierte Speicherlösung mit optionalen Batterien für maximale Energieunabhängigkeit.
  • ● Intelligente Steuerung per App ermöglicht effiziente Energieverwaltung und Kostenersparnis.
  • ● Hohe MPPT-AC-Speichereffizienz (bis zu 96%) optimiert die Solarnutzung.
  • ● Einfache Installation und Flexibilität dank Plug-and-Play und optionalem Batteriebetrieb.
  • ● Kompatibel mit Shelly und everHome für präzise Verbrauchsmessung.
  • ● Bidirektionale AC-Ladung erhöht die Flexibilität.
  • ● Langlebige und sichere LiFePO4-Batterien mit Entladeschutz.

Balkonkraftwerk anmelden in Niedersachsen – so geht’s

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in ganz Deutschland vorgeschrieben – auch in Niedersachsen gibt es hierbei seit 2024 erhebliche Erleichterungen. Früher musste man die Anlage sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister melden. Mit Inkrafttreten des Solarpakets I (Mai 2024) entfällt die doppelte Meldung: Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk jetzt nur noch online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister für das Balkonkraftwerk (MaStR) erledigen Sie am besten zeitnah nach Inbetriebnahme (gesetzlich innerhalb eines Monats). Gehen Sie auf die Website des MaStR und legen Sie ein Benutzerkonto an. Dann erfassen Sie die Daten Ihrer Anlage. Für den Eintrag benötigen Sie folgende Angaben:

  1. Standort und Betreiber: Adresse der Anlage und Ihre Kontaktdaten.
  2. Anlagentyp: „Steckerfertige Erzeugungsanlage“ oder „Solaranlage ≤ 800 W.
  3. Inbetriebnahmedatum: Datum, an dem Sie das Balkonkraftwerk erstmals in Betrieb genommen haben (muss im letzten Monat liegen).
  4. Anzahl und Leistung der Module: Z. B. 2 Module mit je 400 Wp = 800 Wp gesamt. (Achtung: Maximal 2 kWp Modulleistung dürfen registriert werden, da der Wechselrichter auf 800 W begrenzt sein muss .)
  5. Wechselrichterleistung: Nennleistung des Mikro-Wechselrichters in Watt (z. B. 800 W).
  6. Stromzählernummer: Diese finden Sie auf Ihrem Zählergerät oder Ihrer Stromrechnung. Der Netzbetreiber nutzt sie, um die Anlage zuzuordnen.
balkonkraftwerk anmelden

Nach Eingabe aller Daten schließen Sie die Registrierung ab und erhalten eine Bestätigung mit Ihrer MaStR-Registriernummer.

Was passiert dann? Ihr Netzbetreiber wird automatisch über die Registrierung informiert . Falls Sie noch einen alten Ferraris-Stromzähler haben, der rückwärts laufen könnte, wird der Netzbetreiber diesen in der Regel bald austauschen (gegen einen digitalen Zwei-Richtungszähler oder Smart Meter). Dank der neuen Regeln dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk aber sofort in Betrieb nehmen, auch wenn der Zählertausch noch aussteht . Das bedeutet weniger Wartezeit und Bürokratie für Sie.

Tipp: Notieren Sie sich alle eingegebenen Daten und laden Sie die Bestätigung herunter – manche Förderprogramme möchten den Nachweis der Registrierung sehen.

Tipps zur Installation, Standortwahl und Pflege

Vor der Stromproduktion sollte Ihr Balkonkraftwerk optimal installiert sein. Hier kompakte Praxistipps zur Montage, Standortwahl und Wartung:

• Standortwahl: Wählen Sie einen sonnigen Standort, idealerweise Südlage. Ost-West-Ausrichtung ist ebenfalls möglich. Vermeiden Sie Verschattungen durch Gebäude oder Bäume, um den Ertrag zu maximieren.

• Montage und Neigungswinkel: Befestigen Sie die Anlage sicher an Balkonbrüstung, Terrasse oder Geländer mit zugelassenen Halterungen (z. B. Klemmhalterungen ohne Bohren). Prüfen Sie vorab die Tragfähigkeit der Befestigung. Optimaler Neigungswinkel der Module: 30–45° für hohe Energieausbeute und gute Selbstreinigung. Sichern Sie Module gegen Wind.

• Elektrischer Anschluss: Stecken Sie das Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker direkt in eine normale Steckdose (jetzt offiziell erlaubt), idealerweise in eine dedizierte Außensteckdose. Verwenden Sie bei Bedarf nur wetterfeste Verlängerungskabel. Alternativ kann ein Elektriker eine Wieland-Steckdose installieren – manchmal vom Vermieter gefordert. Prüfen Sie, dass der Stromkreis mit max. 16 A abgesichert ist und nicht überlastet wird.

• Inbetriebnahme: Nach Montage und Anschluss starten Sie den Wechselrichter gemäß Anleitung (Stecker einstecken). Die Status-LED sollte den Einspeisebetrieb anzeigen. Moderne Wechselrichter bieten oft eine App zur Überwachung der Leistung. Alternativ helfen Energiekostenmessgeräte, den Ertrag zu erfassen.

• Wartung und Sicherheit: Balkonkraftwerke sind wartungsarm. Reinigen Sie Module gelegentlich (Regen oder Wasser ohne aggressive Mittel). Prüfen Sie regelmäßig (mindestens jährlich) Schrauben und Halterungen auf festen Sitz, besonders nach Stürmen. Entfernen Sie dicken Schnee im Winter vorsichtig. Bei Arbeiten am Gerät immer zuerst vom Netz trennen (Stecker ziehen). Bei Unsicherheiten oder ungewöhnlichem Verhalten des Wechselrichters ziehen Sie eine Fachkraft hinzu.

Mit diesen Tipps betreiben Sie Ihr Balkonkraftwerk sicher und effizient – für langfristige Freude am eigenen Solarstrom.

Die wichtigsten FAQs

Werden in Niedersachsen Balkonkraftwerke gefördert?

Ja, es gibt in Niedersachsen kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Städte wie Göttingen, Lüneburg, Wunstorf und Friesoythe bieten Zuschüsse zwischen 150 und 380 € pro Anlage. Wichtig ist, sich rechtzeitig bei der eigenen Kommune zu informieren und den Antrag vor dem Kauf zu stellen.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk in Niedersachsen haben?

Seit Mai 2024 darf ein Balkonkraftwerk in Niedersachsen eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt besitzen. Die Gesamtleistung der Solarmodule darf dabei höher sein (bis etwa 2000 Watt), der Wechselrichter begrenzt aber automatisch die Einspeisung auf 800 Watt.

Bin ich verpflichtet, ein Balkonkraftwerk anzumelden?

Ja, die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. In Niedersachsen genügt seit 2024 eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.

Sind 2000 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?

Balkonkraftwerke dürfen seit 2024 zwar Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt besitzen, jedoch darf die ins Hausnetz eingespeiste Leistung maximal 800 Watt betragen. Ein Wechselrichter begrenzt automatisch die Einspeisung. Daher sind reine „2000-Watt-Balkonkraftwerke“ nur erlaubt, wenn sie auf 800 Watt Einspeisung gedrosselt sind.

Kann ich ein Balkonkraftwerk als Mieter installieren?

Ja, auch Mieter können ein Balkonkraftwerk installieren. Wichtig ist jedoch, vorher eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen, insbesondere wenn bauliche Veränderungen notwendig sind. In einigen Kommunen Niedersachsens gibt es sogar spezielle Förderprogramme für Mieter, etwa in Lüneburg.

Brauche ich einen neuen Stromzähler für mein Balkonkraftwerk?

In der Regel ja, allerdings nicht zwingend sofort. Alte Ferraris-Zähler sind zunächst weiter nutzbar, werden aber meist vom Netzbetreiber gegen moderne Zweirichtungszähler oder Smart Meter ausgetauscht, da die alten Zähler rückwärts laufen könnten. Der Austausch erfolgt nach der Anmeldung beim Marktstammdatenregister automatisch durch den Netzbetreiber.

Luis

Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.

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