Zendure Balkonkraftwerk mit Speicher Mehr erfahren!

Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland setzen auf die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere auf die Unterstützung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken. Im Jahr 2024 bieten zahlreiche Kommunen finanzielle Anreize für Bürger und Unternehmen, die in Solarenergie investieren möchten.

Die Förderprogramme variieren von Stadt zu Stadt, doch das Ziel ist dasselbe - den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Viele Städte bezuschussen die Installation von PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden, während andere sich auf die Förderung von Balkonkraftwerken konzentrieren, die auch für Mieter eine attraktive Option darstellen.

Um von den Förderprogrammen zu profitieren, müssen Antragsteller in der Regel ihren Wohnsitz oder Firmensitz in der jeweiligen Kommune haben. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen, da die Mittel oft begrenzt sind und schnell vergeben werden.

Die Förderung von Photovoltaik und Balkonkraftwerken durch Städte und Gemeinden ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung. Durch die finanzielle Unterstützung werden Bürger und Unternehmen ermutigt, in erneuerbare Energien zu investieren und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Es bleibt zu hoffen, dass immer mehr Kommunen diesem Beispiel folgen und die Energiewende auf lokaler Ebene vorantreiben.

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Förderprogramme der Städte und Gemeinden:

Augsburg fördert Photovoltaik: Neues Solarförderprogramm für PV-Anlagen und Solarthermie

Die Stadt Augsburg fördert seit Herbst 2023 mit einem 500.000 Euro umfassenden Solarförderprogramm die Installation von Photovoltaik-Anlagen, Solarthermie-Anlagen und Steckersolargeräten auf Gebäuden im Stadtgebiet. Auch Mieter können mit Zustimmung des Eigentümers die Förderung nutzen. Die Förderhöhe variiert je nach Art und Größe der Anlage, wobei Steckersolargeräte ab 350 Wp mit 100 Euro, Photovoltaik-Anlagen ab 2,5 kWp mit 500 Euro und Solarthermie-Anlagen ab 3 qm mit 500 Euro bezuschusst werden.

Zusätzlich gibt es Boni für nachhaltige Flächennutzung wie PV-Anlagengröße, Dachbegrünung oder Fassadenintegration. Weitere Informationen über den Anreiz finden Sie hier.

Solarenergie in Bonn: Attraktive Förderung für PV-Anlagen, Stecker-Solargeräte

Die Stadt Bonn fördert den Ausbau von Photovoltaik, Solarthermie und Stecker-Solargeräten mit Zuschüssen, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen. Gefördert werden Anlagen auf Dächern, Fassaden, Parkplätzen und Freiflächen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden im Bestand. Die Förderhöhe liegt meist zwischen 100-300 € pro kWp, bei Solarthermie bei 150 €/m² Absorberfläche.

Für Stecker-Solargeräte bis 800W gibt es eine sozial gestaffelte Förderung: Mieter erhalten bis zu 60 %, Bonn-Ausweis-Inhaber bis zu 90 % der Kosten erstattet. EEG-Mieterstrom wird mit 10 € pro kWp und Wohneinheit zusätzlich gefördert.

Bedingung ist u.a. die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber sowie teils eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die maximale Fördersumme pro Objekt liegt bei 25.000 €.

Laut Bundesverband Solarwirtschaft können durch Photovoltaik und Solarthermie auf Dächern künftig rund 25 % des deutschen Strombedarfs bzw. 30 % der benötigten Wärme klimafreundlich erzeugt werden. Mit Anreizprogrammen wie in Bonn soll die Nutzung dieser Potenziale beschleunigt werden.

Zendure SolarFlow Hyper ist die endgültige Plug & Play AC-Kopplungs-Energiespeicherlösung, die neue Maßstäbe in der Innovation sauberer Energie setzt. Mit seiner fortschrittlichen Technologie für die Speicherung von Balkonenergie und seiner unübertroffenen Kosteneffizienz für Besitzer von PV-Aufdachanlagen ist der SolarFlow Hyper die erste Wahl für alle, die auf der Suche nach modernster Leistung und wirtschaftlichen Lösungen im Bereich der Solarenergienutzung sind.

  • ● AC-gekoppelte Speicherlosung als plug und play
  • ● 1200 Watt bidirektionale wechselstromleistung
  • ● 23,04 kWh Speicher mit 3 Einheiten in winer Phase
  • ● 2400W Solarleistung, 1800W - 7200W MPPT
  • ● ZenLink Automatische Multi-Set-Verbindung
  • ● 10 Jahre Garantie, 15 Jahre Lebensdauer

Förderung für Photovoltaik & Balkonkraftwerke in Braunschweig 2024

Die Stadt Braunschweig fördert 2024 regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Anträge können online ab 02.04.2024 gestellt werden, benötigte Unterlagen müssen spätestens 8 Wochen danach eingereicht werden. Gefördert werden u.a. steckerfertige PV-Anlagen (200 € + 150 € Bonus bei Sozialbezug), vertikale PV-Anlagen (200 €/kWp), Mieterstromprojekte (2000 € + 200 €/kWp, max. 15.000 €), Solarthermieanlagen (500 €), verschiedene Wärmepumpen (500-4000 €) sowie Sanierungen zum Effizienzhaus (1500-4500 €).

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist teilweise möglich. Die Maßnahmen sollten 2024 abgeschlossen werden, eine Verlängerung ist in Einzelfällen möglich. Die maximale Gesamtförderung beträgt 4500 € pro Liegenschaft (Mieterstrom: 15.000€). Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Balkonkraftwerk-Förderung in Coburg: So sichern Sie sich 100 € Zuschuss für Ihre Mini-Solaranlage

Die Stadt Coburg fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik, um den dezentralen Einsatz von erneuerbaren Energien zu unterstützen:

  1. Anschaffung und Installation von steckbaren Balkonkraftwerken mit 300-800 Watt Leistung. Die Förderung beträgt pauschal 100 € pro Anlage. Voraussetzung sind u.a. der Nachweis der CE-Konformität, Fotos der Installation und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
  2. Planungs- und Projektierungskosten für Sonder-PV-Anlagen wie Fassaden-Solarpanels oder PV-Integration in Denkmalobjekte. Hier werden 45 % der Netto-Kosten bis max. 20.000 € gefördert. Bedingung ist die tatsächliche Umsetzung im Stadtgebiet Coburg.
  3. Fest installierte Batteriespeicher zur Optimierung der PV-Eigenstromnutzung. Die Basisförderung beträgt 500 € für 5 kWh Speicherkapazität plus 75€ pro zusätzlicher kWh, begrenzt auf 30 kWh bzw. 2.375 €. Ein Bonus von 250 € wird gewährt, wenn zusätzlich eine Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen angeschlossen wird.

Die Förderung erfolgt immer im Nachgang der Umsetzung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Pro Jahr steht ein begrenztes Budget zur Verfügung, 2024 sind es 150.000 €. Die Mittel werden nach Reihenfolge der Anträge vergeben. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik-Förderung in Darmstadt: Attraktive Zuschüsse für Solaranlagen und Balkonkraftwerke

Die Stadt Darmstadt fördert den Neukauf von Aufdach-/Fassaden-Photovoltaikanlagen sowie Mini PV Anlagen (Balkonkraftwerke) für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, WEGs, Stiftungen und Organisationen. Die Förderhöhe beträgt 200 EUR/kWp (max. 6.000 EUR) für Aufdach-/Fassaden-Anlagen und pauschal 200-400 EUR für Mini-PV-Anlagen. Pro Haushalt können eine Aufdach-/Fassaden-Anlage und bis zu zwei Mini-PV-Anlagen gefördert werden.

Photovoltaik und Stromspeicher Förderung

Die Anlagen müssen neu und die Komponenten normgerecht sein. Eine Nutzungspflicht von 15 Jahren (Aufdach-/Fassaden-Anlagen) bzw. 5 Jahren (Mini-PV-Anlagen) ist einzuhalten. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Balkonkraftwerk-Förderung in Düsseldorf: Bis zu 800 Euro Zuschuss für Mini-PV-Anlagen

Im Rahmen des Programms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" fördert die Stadt Düsseldorf die Installation von Photovoltaik (PV)-Steckdosenanlagen, auch Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen genannt, für Bestands- und Neubauten. Gefördert wird die Neuinstallation von netzgekoppelten Plug-in-PV-Anlagen mit einer installierten Wechselrichter-Gesamtleistung von bis zu 600 W. Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten (Material, Installation durch einen Fachbetrieb), maximal 600 Euro pro Anlage. Werden Cradle-to-Cradle-Module verwendet, erhöht sich der Zuschuss um 20 % auf maximal 720 Euro.

Für einkommensschwache Haushalte (Düsselpass-Inhaber) gibt es bis zum 31.03.2026 einen besonderen Zuschuss: 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro pro Antrag, wenn der Zuschuss mit einer haushaltsbezogenen Energiesparberatung kombiniert wird. Düsseldorf fördert auch die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Dächern.

  • Sparen Sie bis zu 896 € pro Jahr( Mit 2000W Solarmodulen und 800 W Mikrowechselrichter)
  • Dual MPPT 1800W maximiert die Effizienz der Stromerzeugung
  • Echtzeitüberwachung und -steuerung
  • TÜV-Zertifizierung, 10 Jahre Garantie, 15 Jahre Lebensdauer
  • Einfach zu installieren und zu bewegen, Plug-and-Play mühelos gemacht.

Die Förderung besteht aus einem Basiszuschuss von 1.000 Euro für Anlagen über 1 kWp und einem leistungsbezogenen Zuschuss von 200 Euro pro kWp für Anlagen bis 45 kWp, maximal jedoch 10.000 Euro. Für die Verwendung von Cradle-to-Cradle-Modulen, die Einhaltung von Denkmalschutzauflagen oder gebäudeintegrierte PV-Module gibt es Boni von 20-25 %.

Ziel des Förderprogramms ist es, mit den zur Verfügung stehenden kommunalen Mitteln Anreize für energieeffiziente Sanierungen und klimafreundliche Neubauten zu schaffen und damit einen Beitrag zum Klimaschutzziel 2035 zu leisten. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch und wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ab 01.02.2024 gewährt.

Förderung für Balkonkraftwerke in Essen: 200 Euro Zuschuss für Stecker-Solargeräte ab 300 Wp

Die Stadt Essen fördert im Rahmen ihrer Solaroffensive die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Stecker-Solargeräten und thermischen Solaranlagen auf dem Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Gefördert werden der Erwerb und die Installation neuer Anlagen, die bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Förderhöhe beträgt bei PV-Anlagen 500-4.000 Euro je nach Leistung, bei Stecker Solargeräten ab 300 Wp pauschal 200 Euro und bei solarthermischen Anlagen 1.000 Euro.

Zusatz Boni gibt es für PV auf Gründächern/Fassaden (100 Euro/kWp), Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern (100-400 Euro pro Wohneinheit) und PV über Dachbegrünung oder an Fassaden (100 Euro/kWp). Nicht gefördert werden begonnene Maßnahmen, gebrauchte Anlagen, Selbsteinbauten (außer Stecker-Solargeräte), Freiflächenanlagen und gemietete Anlagen.

Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn über das Serviceportal der Stadt Essen eingereicht werden, Nachweise wie Angebote sind beizufügen. Für weitere Informationen zu den Finanzierungen klicken Sie hier .

Photovoltaik-Förderung in Frankfurt: Stadt bezuschusst Solaranlagen und Speicher mit bis zu 100.000 €

Die Stadt Frankfurt am Main hat ihre Förderrichtlinie "Frankfurt frischt auf" zum Klimabonus erweitert und bezuschusst nun auch die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und andere Organisationen, die auf Frankfurter Gebiet investieren möchten.

Solaranlagen werden mit 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, bei Kombinationen mit Gründächern sogar mit 30 %. Für Mini-PV-Anlagen, auch Balkonkraftwerke oder Stecker Solargeräte genannt, gibt es eine Förderung von 50 % der Kosten, für Empfänger des Frankfurt-Passes sogar 75 %. Allerdings stehen dafür aktuell keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.

Auch Batteriespeicher zur Erhöhung des PV-Eigenverbrauchs werden mit 20 % bezuschusst. Die maximale Förderung pro Antrag liegt bei 100.000 €. Gemeinschaftsprojekte erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten.

Der Antrag ist vorwiegend online zu stellen, bevor mit dem Projekt begonnen wird. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Abschlussunterlagen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, aber Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Solares Freiburg: Fördermittel für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Balkonmodule

Batteriespeicher werden bei der Ersteinrichtung einer PV-Anlage mit 150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert (max. 1.500 €). Für Mieter gibt es einen Zuschuss von max. 150 € für Balkonmodule, sofern die Module den VDE-Normen entsprechen und einen NA-Schutz haben. Die Anträge sind je nach Baustein vor Beginn oder nach Durchführung der Maßnahmen online einzureichen. Die Förderung ist auch mit BAFA-Mitteln kombinierbar. Klicke hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik-Förderung Fürth: Jetzt Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher sichern

Die Stadt Fürth fördert im Rahmen der "KlimaOffensive" die Neuanschaffung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern zur Eigenverbrauchsnutzung. PV-Anlagen erhalten einen Zuschuss von 25 Euro pro kWp Leistung (max. 30 kWp), Stromspeicher einen Pauschalbetrag von 250 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnungen, Gewerbeflächen und Gebäuden im Stadtgebiet Fürth.

Der Antrag muss vor Beauftragung oder Kauf gestellt werden, die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller Nachweise. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Infra Fürth GmbH ohne Rechtsanspruch, im Rahmen verfügbarer Mittel. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Maßnahmen im Neubau werden nicht bezuschusst (Ausnahme PV und Speicher). Die Antragsteller müssen der Datenverarbeitung und ggf. einer Kontaktaufnahme für Öffentlichkeitsarbeit zustimmen.

Solares Gelsenkirchen: Wie die Stadt den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 mit PV-Anlagen ebnet

Die Stadt Gelsenkirchen fördert die Installation von PV-Anlagen und Plug-in-Solargeräten im Stadtgebiet, um das Solarenergie Potenzial zu nutzen und bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen u.a., die eine Anlage installieren, nutzen oder pachten. Die Förderung beträgt 100-200 Euro für Stecker-Solargeräte bis 800 Watt, 750-4.000 Euro für PV-Anlagen ab 2 kWp (max. 8.000 Euro bei gemeinschaftlicher Versorgung oder Mieterstrom). 

Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme und Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister ausgezahlt. Voraussetzung ist u.a. die Installation durch ein Fachunternehmen und eine 10-jährige Zweckbindungsfrist. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Antrag muss mit allen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik-Förderung in Göttingen: Jetzt Antrag stellen und Zuschüsse für PV-Anlagen und Balkonmodule sichern

Die Stadt Göttingen fördert mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" die Installation von PV-Anlagen und Balkonmodulen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Hauseigentümer, Vertreter und Mieter können die Förderung beantragen. Balkonmodule bis 800 Watt werden für Mieter pauschal mit 180 Euro gefördert, Leistungsempfänger erhalten zusätzlich 200 Euro. PV-Anlagen ab 5 kWp werden mit 180 Euro/kWp bezuschusst. 

Ein Innovationsbonus von 50 % ist möglich, z.B. bei Denkmalschutz, Gemeinschaftsanlagen oder Volldachbelegung. Die Gesamtförderung ist auf 4.000 Euro begrenzt. Antragsteller müssen Ökostrom beziehen und bei PV-Anlagen die Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen, Fristen sind zu beachten. Die Auszahlung erfolgt nach Installation und Einreichung der Unterlagen. Eine Kombination mit anderen KlimaFonds-Modulen ist möglich, nicht aber mit Förderprogrammen anderer Anbieter. Weitere Details zum Antragsverfahren finden Sie in den FAQ. Klicken Sie hier , um mehr über den Antragsprozess zu erfahren.

Günzburg fördert Photovoltaik: Zuschüsse für PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden

Seit Juli 2021 fördert die Stadt Günzburg nachhaltige Photovoltaikanlagen, um den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Für PV-Kleinstanlagen, auch bekannt als "Balkonmodule", gibt es einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro pro Anlage. Diese Förderung soll Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz bieten, auch ohne eigenes Dach in die Produktion erneuerbarer Energien einzusteigen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Größere PV-Anlagen auf Dächern werden ebenfalls bezuschusst, um eine möglichst vollständige Nutzung der Dachflächen zu erreichen. Hier beträgt der Zuschuss für Anlagen ab 7 kWp 300 Euro, plus 150 Euro für jedes weitere kWp. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.500 Euro pro Anlage. Damit sollen Hauseigentümer motiviert werden, ihre Dächer optimal für die Solarstromerzeugung zu nutzen.

Als besonders innovative Lösung werden auch Photovoltaikanlagen an Fassaden gefördert. Ab einer installierten Leistung von 2 kWp gibt es einen Zuschuss von 300 Euro, plus 150 Euro pro zusätzlichem kWp, ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Fassadensysteme bieten zusätzliche Flächen für die PV-Nutzung und können architektonisch ansprechend integriert werden. Klicken Sie hier , um mehr über den Antragsprozess zu erfahren.

Heidelberger Photovoltaik Förderung: Jetzt Balkonkraftwerk oder PV-Anlage mit Zuschüssen finanzieren!

Die Stadt Heidelberg fördert seit Januar 2021 die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Seit September 2022 werden auch Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sowie die Sanierung von Asbestdächern bzw. Instandsetzung der Dachstatik bei Nichtwohngebäuden mit anschließender PV-Installation bezuschusst. Aufträge und Bestellungen dürfen erst nach Zuschussbewilligung erfolgen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Genehmigungen einzuholen.

Gefördert werden netzgekoppelte PV-Anlagen auf Dächern (100 €/kWp bis 100 kWp), aufgeständerte PV-Anlagen auf Gründächern oder Parkplätzen (250 €/kWp bis 30 kWp, 150 €/kWp bis 100 kWp) und auf Fassaden (200 €/kWp bis 50 kWp). Plug-in-Solaranlagen bis 800 W werden mit 50 % der Kosten gefördert (max. 200 €, für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber bis zu 400 €). Auch die Installation durch Fachbetriebe wird bezuschusst.

Voraussetzung ist die Einhaltung der technischen Normen und eine Begrenzung auf 800 W pro Stromkreis. Plug-in-Solaranlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert sein. Förderfähig sind Module, Wechselrichter und Installationsmaterial, nicht aber Batteriespeicher. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungssätzen.

Solar-Förderung in Kiel: Balkonkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen für Eigenheime und Unternehmen

Die Stadt Kiel fördert mit der Solar-Förderung den Ausbau von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) auf 50 Megawatt bis zum Jahr 2035, um einen Beitrag zum klimaneutralen Kiel zu leisten. Zuwendungsempfänger können juristische und natürliche Personen, Wohnungsbaugesellschaften, Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Mieter sein. Gefördert werden Voruntersuchungen (bis 800 €), Einstiegsberatungen für Unternehmen (bis 2.500 €) sowie begleitende Maßnahmen wie Ertüchtigung der Elektrik oder Statikarbeiten (bis 5.000 €).

Bei der Installation von PV-Anlagen werden bei Einfamilienhäusern 300 €/kWp über 5 kWp, bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden 100 €/kWp bezuschusst. Ein Innovationsbonus von zusätzlich 100 €/kWp ist für innovative Ansätze wie Fassadenanlagen oder PV-Solarthermie-Kombinationen möglich. Mieterstromanlagen erhalten einen Pauschalbetrag von 5.000 €. Für steckerfertige PV-Anlagen (bis 800 W) gibt es 100 € Zuschuss pro Anlage. Auch die Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung wird mit 500 € gefördert. Die jährlichen Budgets für die einzelnen Förderbausteine liegen zwischen 2.000 und 75.000 €. Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Weitere Informationen über den Anreiz finden Sie   hier .

Photovoltaik-Förderung in Konstanz: Jetzt Balkonkraftwerk installieren und Zuschuss sichern

Mit der Förderung von steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlagen möchte die Stadt Konstanz auch Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit geben, die dezentrale Produktion erneuerbarer Energie zu unterstützen. Die Förderung steht aber unabhängig vom Mietverhältnis allen Antragsberechtigten offen.

Gefördert werden steckerfertige Stromerzeugungsanlagen, sogenannte Balkonmodule, die vom Kunden fachgerecht installiert werden müssen. Die PV-Anlage muss mindestens 5 Jahre lang betrieben werden, muss aber nicht während des gesamten Zeitraums an der gleichen Adresse verbleiben. Antragsberechtigt sind alle Mieterinnen und Mieter mit Wohnsitz in Konstanz. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Anlage digital per E-Mail eingereicht werden.

Als Zuschuss zu den Anschlusskosten wird ein Pauschalbetrag von 200 Euro pro Anlage und Wohneinheit gewährt. Dem Antrag müssen eine Rechnungskopie, Fotos der installierten Anlage und bei Mietverhältnissen der Mietvertrag und eine Einverständniserklärung des Eigentümers beigefügt werden. Klicken Sie hier , um weitere Informationen zu den Finanzierungssätzen zu erhalten.

Förderung für Balkonkraftwerke und Photovoltaik in Kornwestheim: So profitieren Eigentümer und Mieter

Die Stadt Kornwestheim fördert im Rahmen ihres Förderprogramms "Wir stärken Klima" verschiedene Arten von Solaranlagen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gefördert werden Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Stecker-Solargeräte, thermische Solaranlagen sowie Kombinationen aus Solaranlagen und Gründächern.

Bei Photovoltaikanlagen wird die Anlagenleistung gefördert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Die Förderhöhe liegt bei 150 Euro pro Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 1.500 Euro pro Gebäude. Für Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen beträgt die Förderung 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh), begrenzt auf 1.000 Euro. Stecker-Solargeräte werden mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro bezuschusst.

Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden mit 150 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert, maximal mit 1.500 Euro pro Gebäude. Für eine Kombination aus Solaranlage und Gründach gibt es einen Bonus von 30 Euro pro kWp oder Quadratmeter, begrenzt auf 300 Euro.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden in Kornwestheim, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Bei Mietern ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags kann mit dem Einbau begonnen werden, der von einer Fachfirma durchgeführt werden muss. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Die ordnungsgemäße und sichere Installation muss bescheinigt und die Rechnungen und erforderlichen Nachweise müssen rechtzeitig eingereicht werden, damit die Förderung ausgezahlt werden kann. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich, sofern die jeweiligen Richtlinien dies zulassen. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungssätzen.

Photovoltaik Förderung in Köln: Stadt unterstützt PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und Batteriespeicher

Die Stadt Köln fördert die Installation von Photovoltaikanlagen, Mieterstromlösungen, Dachbegrünungen unter PV-Anlagen, Batteriespeichern und Plug-in-Solaranlagen in bestehenden Wohngebäuden. Für netzgekoppelte PV-Anlagen gibt es 300 €/kWp bis zu 10 kWp und 250 €/kWp von 10 bis max. 50 kWp. Mieterstromlösungen werden mit bis zu 6.000 € oder 50 % der förderfähigen Kosten unterstützt. 

Für Dachbegrünungen unter PV-Anlagen gibt es einen Bonus von 50 €/kWp. Batteriespeichersysteme werden mit 250 €/kWh gefördert, maximal jedoch mit dem Doppelten der PV-Leistung. Plug-in-Solaranlagen werden mit bis zu 300 € pro Wohn-/Gewerbeeinheit gefördert, für Köln-Pass-Inhaber sogar mit bis zu 600 €. 

Über innovative Sondermaßnahmen wird von Fall zu Fall entschieden. Insgesamt beträgt die maximale Förderung 60 Prozent der förderfähigen Kosten und 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Jahr. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, gebrauchte Produkte, Inselsysteme ohne Netzanschluss und Eigenleistungen werden nicht bezuschusst, außer bei Fachhandwerkern. Klicken Sie hier , um weitere Informationen zu den Fördersätzen zu erhalten.

Balkonkraftwerke in Leipzig: Förderung von bis zu 100 % der Gesamtkosten für Leipzig-Pass-Inhaber

Mit einem neuen Programm fördert die Stadt Leipzig den Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von steckerfertigen Solaranlagen (auch Balkonsolarmodule oder Balkonkraftwerke genannt) für einkommensschwache Bürger. Antragsberechtigt sind ausschließlich Inhaber des Leipzig-Passes. Die maximale Fördersumme beträgt 500 € pro Gerät oder 100 % der Gesamtkosten, wenn diese niedriger sind.

Zu den Voraussetzungen zählen u.a.:

  • ● Mindestleistung 300 Wp, max. Wechselrichterleistung 800 Wp
  • ● Installation nur im Leipziger Stadtgebiet und ausschließlich Neuanschaffungen
  • ● Max. 1 Antrag pro Person, Gerät und selbstgenutzter Wohneinheit
  • ● Zustimmung des Vermieters bzw. Eigentümerbeschluss bei Mehrfamilienhäusern
  • ● Ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Prüfung bzgl. Erhaltungssatzung
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister

Der Antrag muss vor Kauf/Bestellung gestellt werden. Nach positivem Bescheid kann die Maßnahme innerhalb von 6 Monaten umgesetzt und abgerechnet werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik Förderung in Ludwigsburg: Stadt bezuschusst PV-Anlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke

Die Stadt Ludwigsburg fördert im Rahmen des Programms "KlimaBonus" verschiedene Maßnahmen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Für die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage auf Wohngebäuden oder Nebengebäuden wie Carports gibt es eine Förderung von 250 Euro pro Kilowatt Peak (kWp), maximal jedoch 1.500 Euro pro Gebäude. Beim zusätzlichen Einbau eines Batteriespeichers werden bis zu 100 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität bezuschusst, begrenzt auf 1.000 Euro pro Gebäude und ein Verhältnis von 0,8 kWh Speicher pro 1 kWp Photovoltaik-Leistung.

Für kleinere steckerfertige Solaranlagen, sogenannte Balkonmodule oder Steckersolargeräte, gibt es einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Haushalt. Haushalte mit der Ludwigsburg Card können sogar eine Förderung von bis zu 1.450 Euro erhalten. Maximal werden zwei Module mit insgesamt 600 Watt Wechselrichterleistung bezuschusst, in manchen Fällen sind auch 800 Watt zulässig.

Zusätzliche Boni werden für besondere Photovoltaik-Anwendungen gewährt: Bei einer Kombination mit einem extensiven Gründach erhöht sich die Förderung um 40 Euro pro kWp, höchstens um 400 Euro. Für Fassaden-Photovoltaik und hybride Photovoltaik-Solarthermie-Module (PVT) gibt es einen Innovationsbonus von 100 Euro pro kWp, gedeckelt auf 1.000 Euro je Gebäude.

Insgesamt soll durch die KlimaBonus-Förderung ein starker Anreiz für die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich geschaffen werden, ergänzend zu Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene. Damit will die Stadt Ludwigsburg einen wichtigen Beitrag zu ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 leisten. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern: So beantragen Mieter und Eigentümer den 500€ Zuschuss für Photovoltaik

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerken) durch Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Land mit einem 10-Millionen-Euro-Programm. Für die Anschaffung und Installation gibt es einen Festbetrag von bis zu 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbst genutzten Immobilien, nicht aber Unternehmen oder Kommunen.

Die Mittel können ab dem 7. November beantragt werden und werden nach dem Windhundverfahren vergeben, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Die Anträge werden vom staatlichen Förderinstitut entgegengenommen. Auch bereits bestellte Anlagen können bezuschusst werden.

Vor der Installation müssen verschiedene Punkte beachtet werden: Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Der Vermieter muss sein Einverständnis geben, Denkmalschutz und baurechtliche Anforderungen sind zu berücksichtigen. Ein geeigneter Stromkreis mit bidirektionalem Zähler muss vorhanden sein. Das Gerät muss den technischen Normen (z.B. DGS 0001) entsprechen.

Die Anlagen amortisieren sich durch Stromeinsparungen. Reine Inselsysteme mit Speicher ohne Netzeinspeisung werden nicht gefördert. Vermieter dürfen den Einbau nur aus triftigen Gründen verweigern, ansonsten haben Mieter einen Anspruch auf Genehmigung. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

München fördert Photovoltaik: Beratung, Installation und Mieterstrom-Konzepte bezuschusst

Das Münchner Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG) unterstützt verschiedene Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik. Bis zu 60% der Kosten einer PV-Beratung können übernommen werden, maximal 3.000 € für Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten und bis zu 9.000 € für größere Wohn- und Nichtwohngebäude.

Die Installation von PV-Anlagen wird mit einem Festbetrag von 1.500 € plus 265 € pro kWp (Wohngebäude) bzw. 177 € pro kWp (Nichtwohngebäude) bezuschusst. Die Fördersätze sinken alle sechs Monate um 6 %. Maximal können 30% der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden.

Für Mieterstrom- oder Direktvermarktungskonzepte gibt es 4.000 Euro pro Umrichterzähler, insgesamt bis zu 6.000 Euro oder 80 Prozent der förderfähigen Kosten pro PV-Anlage.

Steckbare Balkonkraftwerke bis 800 Wp werden mit 0,40 € pro Wp gefördert, für München-Pass-Inhaber mit 0,50 € pro Wp. Die maximale Förderung beträgt hier 50% der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in der jeweiligen Wohneinheit wohnen.

Die genauen Fördervoraussetzungen, technischen Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien entnehmen Sie bitte den aktuellen FKG-Richtlinien. Die Förderung kann die Anschaffung von Photovoltaikanlagen in München deutlich erleichtern und einen wichtigen Anreiz für den Ausbau der Solarenergie schaffen. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik-Förderung für Balkonkraftwerke in Neubulach: Anreiz für dezentrale Stromerzeugung

Die Stadt Neubulach fördert den Erwerb von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neubulach. Ziel ist es, einen Anreiz zur dezentralen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu beteiligen.

Gefördert werden fabrikneue Mini-PV-Anlagen, die im Fach- oder Online-Handel erworben und mindestens fünf Jahre auf einem Grundstück im Gemeindegebiet betrieben werden. Die Anlagen müssen den aktuellen Normen und Anforderungen entsprechen. Anlagen, die vor der Genehmigung gekauft wurden oder eine Erweiterung bestehender PV-Anlagen darstellen, sind nicht förderfähig.

Die Förderhöhe beträgt pauschal 100 Euro pro Anlage. Pro Person kann nur ein Gerät innerhalb von 24 Monaten gefördert werden. Gibt es mehrere förderfähige Anlagen pro Haushalt, wird nur eine gefördert.

Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Nach der Installation sind der Zahlungsnachweis, der Nachweis über die Eintragung in das Marktstammdatenregister und ein Foto der installierten Anlage vorzulegen. Bei Verstößen gegen die Förderrichtlinien müssen bereits erhaltene Mittel zurückgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik und Balkonkraftwerke in Regensburg: Attraktive Förderung ab 1. Januar 2024

Die Stadt Regensburg fördert mit ihrer Richtlinie ab dem 1. Januar 2024 den Ausbau der Photovoltaik. Privatpersonen können für die Anschaffung einer steckerfertigen Solaranlage (Balkonkraftwerk), die den Anforderungen der Bundesnetzagentur entspricht, einen Zuschuss von 150 Euro erhalten. Ein Antrag pro Haus ist alle 3 Jahre möglich.

Für fest installierte, netzgekoppelte PV-Anlagen auf Gebäuden oder baulich bedingten Anlagen wie Carports gibt es einen Zuschuss von 100 Euro pro kWp, maximal 1.500 Euro pro Gebäude. Schwierige Bedingungen wie Denkmalschutz, Fassadenintegration oder die Kombination mit einem Gründach werden mit einem Bonus von 200 Euro belohnt.

Neben Privatpersonen können auch KMU, Gewerbebetriebe, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen PV-Anlagen beantragen. Die Unternehmen müssen die De-minimis-Regelung beachten.

Der Antrag auf Förderung muss vor Projektbeginn gestellt werden und der Zuschuss wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises mit Rechnungen und Registrierungsnachweis ausgezahlt. Die geförderten Anlagen müssen mindestens 5 Jahre vor Ort betrieben werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zu den Fördersätzen finden Sie hier .

Photovoltaik Förderung in Schorndorf: Bis zu 2.000 € Zuschuss für PV-Anlagen und Batteriespeicher

Die Stadt Schorndorf fördert im Rahmen ihres Förderprogramms zur Unterstützung von Klimaschutzaktivitäten in Privathaushalten den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Es werden Stecker-Solargeräte mit maximal 800 W Einspeisung mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro bezuschusst. Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.

Für fest verbaute Batteriespeicher (keine mobilen Geräte) zur Ergänzung von PV-Anlagen gibt es eine Förderung von 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 1.000 Euro. Hier muss die Rechnung eines Fachbetriebs vorgelegt werden.

Pro Haushalt und Jahr beträgt die maximale Fördersumme 2.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 100 Euro. Die Antragstellung muss online im jeweiligen Kalenderjahr nach Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung gilt, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Solarenergie in Spardorf: Die besten Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen und Batteriespeicher 2024

Die Gemeinde Spardorf fördert seit dem 1. Januar 2024 Maßnahmen zur nichtgewerblichen Nutzung von Solarenergie. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vereine.

Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit 150 € pro kWp (max. 750 €), steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) mit 50 € pro 100 Wp (max. 200 €), die Herstellung der Notstromfähigkeit einer PV-Anlage mit pauschal 500 € und PV-Batteriespeicher mit 80 € pro kWh (max. 800 €). Eine der Voraussetzungen ist, dass die Anlagen im Gemeindegebiet stehen.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Verfahrens unter Vorlage von Rechnungen, Zahlungsnachweisen und anlagenspezifischen Unterlagen wie z.B. Eintragung in das Marktstammdatenregister.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Pro Anlage kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss darf zusammen mit anderen Fördermitteln 60 % der Investitionskosten nicht überschreiten und darf bei vermieteten Objekten nicht auf die Miete umgelegt werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Photovoltaik Förderung Stuttgart: Die besten Förderprogramme für Photovoltaik und Balkonkraftwerke

Mit der Solarkampagne fördert die Stadt Stuttgart die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden. Bezuschusst werden begleitende Maßnahmen wie die Nachrüstung von Elektroinstallationen, das Aufstellen von Gerüsten oder bauliche Maßnahmen. Der Fördersatz richtet sich nach der Größe der Anlage und beträgt bei Gründächern oder Fassadenanlagen bis zu 450 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp).

Volleinspeiseanlagen werden mit bis zu 600 Euro/kWp bei 100%iger Kostendeckung gefördert. Anschlussfertige Balkonmodule werden mit einer Pauschale von 200-300 Euro gefördert. Darüber hinaus werden Stromspeicher und vorgeschaltete Ladeinfrastruktur für E-Autos in Kombination mit Photovoltaik gefördert.

Die Förderung ist mit Bundesprogrammen kombinierbar. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Stadt selbst plant, bis 2025 alle Schulen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Balkonkraftwerk Förderung Ulm: 50 % Zuschuss für Stecker-Solarmodule, max. 150 €

Seit über 30 Jahren fördert die Stadt Ulm im Rahmen ihrer Klimaschutzstrategie die Nutzung erneuerbarer Energien. Das Förderprogramm wurde zuletzt im November 2023 novelliert und unterstützt innovative Technologien im Bereich der Photovoltaik. Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV) auf Wohn- und Bürogebäuden werden mit 400 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp) gefördert

Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und Parkplatzüberdachungen von bestehenden Gebäuden werden mit 75 Euro/kWp gefördert. Die Inspektion von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wird mit bis zu 500 Euro gefördert. Plug-in-Photovoltaikanlagen für Wohneinheiten erhalten 50 % der Kosten bis maximal 150 Euro.

Darüber hinaus wird ein Mieterstrommodell speziell für Photovoltaikanlagen mit 150 Euro/kWp gefördert. Neben der finanziellen Förderung zielt das Programm darauf ab, innovative Photovoltaik-Lösungen zu fördern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Stadt Ulm weiter auszubauen. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Balkonkraftwerk Förderung in Unterschleißheim: 25 % Zuschuss, bis zu 200 €

Im Rahmen ihrer Klimaschutzbemühungen fördert die Stadt Unterschleißheim die Anschaffung und Inbetriebnahme von steckerfertigen Solaranlagen (auch Balkonmodule oder Mini-PV-Anlagen genannt) durch Privathaushalte, örtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen. Ziel ist es, die Nutzung der Sonnenenergie zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu verringern.

Gefördert werden Geräte mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt, die den gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit entsprechen und deren Einsatzort in Unterschleißheim liegt. Die Inbetriebnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Die Anlage muss mindestens 5 Jahre betrieben werden und beim Netzbetreiber angemeldet sein.

Der Zuschuss beträgt 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal 200 €. Pro Wohneinheit wird nur ein Gerät bezuschusst. Dem Antrag sind Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Meldungen an den Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister sowie eine Bankverbindung beizufügen. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Weilheim fördert Balkonkraftwerke: 25 % Zuschuss für Mini-PV-Anlagen bis 800W

Die Stadt Weilheim i.OB fördert den Erwerb und die Installation von steckerfertigen Solaranlagen (auch Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen genannt) durch private Haushalte, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Ziel ist es, die private Nutzung der Sonnenenergie zu fördern.

Gefördert werden Neuanlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen und in Weilheim stehen. Der Fördersatz beträgt 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal 200 € pro Wohneinheit. Die Anlage muss mindestens 5 Jahre lang betrieben werden.

Der Antrag muss vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden, zusammen mit einem Kostenvoranschlag, einer Produktbeschreibung und ggf. einer Zustimmung des Eigentümers. Nach einem positiven Bescheid muss das Projekt innerhalb von 6 Monaten umgesetzt werden. Zur Auszahlung müssen Rechnungen und die Anmeldung beim Marktstammdatenregister eingereicht werden.

Der Zuschuss kann mit anderen Mitteln kombiniert werden, in diesem Fall muss er verrechnet werden. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Mittel zurückgezahlt werden. Es stehen nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zum 15.12.2024 berücksichtigt, solange Mittel zur Verfügung stehen. Die Antragsteller werden schriftlich über die Höhe der Förderung informiert. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Klimaschutz in Wiesbaden: Die besten Fördermöglichkeiten für Photovoltaik, Balkonkraftwerke und Batteriespeicher

Die Landeshauptstadt Wiesbaden fördert die Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden und Fassaden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der installierten Leistung und reicht von 300 Euro für Anlagen bis 3 Kilowattpeak (kWp) bis zu 500 Euro für Anlagen über 6 kWp. Plug-in-Balkon-Solaranlagen werden pauschal mit 300 Euro bezuschusst. Batteriespeicher und notwendige Netzanschlussarbeiten werden ebenfalls bezuschusst. Förderungsberechtigt sind Eigentümer und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers in der Stadt Wiesbaden. Der Zuschuss muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Rechnungen, Protokolle und Verwendungsnachweise müssen nach Fertigstellung und Inbetriebnahme eingereicht werden. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es mehrere Wochen dauern, bis der Zuschuss ausgezahlt wird. Das Programm soll den Ausbau der Solarenergie in der Stadt fördern und zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Balkonkraftwerk Förderung in Wunstorf: Jetzt 250 € Festbetrag für Solarmodule sichern

Seit dem 1.1.2023 bezuschusst die Stadt Wunstorf den Kauf von Balkon-Solaranlagen, um die private Nutzung von Solarstrom zu fördern. Gefördert wird der Erwerb von steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonkraftwerken), die im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber registriert sind.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Anlage auf ihrem selbst genutzten Wohngebäude oder für kommunalen Mieterstrom im Stadtgebiet installieren. Die Leistung darf die gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten.

Es gibt einen Festbetrag von 250 € pro Anlage für die Komponenten Modul, Wechselrichter und Kabel. Leasing, Prototypen, selbst gebaute und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen. Der Zuschuss kann mit anderen Mitteln kombiniert werden, darf aber die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Die Anträge müssen online oder per Post kurz nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Unrichtige Angaben können zu einer Rückforderung der Mittel führen. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den Finanzierungsraten.

Luis

Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.

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