Solarpaket 2: Das ändert sich für Hausbesitzer & PV-Anlagen 2024/2025
Das Solarpaket 2 ist ein wegweisendes Gesetzespaket der Bundesregierung, das den Ausbau von Photovoltaik Anlagen in Deutschland durch umfassende Neuerungen beschleunigt. Als Teil der Energiezukunft Deutschland zielt es darauf ab, bestehende Hürden beim Ausbau der Solarenergie abzubauen und neue Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Das Solarpaket 2 baut auf dem ersten Solarpaket auf und führt wichtige Neuerungen ein, die den Netzanschluss vereinfachen und die dezentrale Energieversorgung stärken sollen.
Die Notwendigkeit des Solarpaket 2 Gesetzes ergibt sich aus den ambitionierten Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Um die PV-Integration zu beschleunigen, sieht der Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen vor, die von der Digitalisierung des Netzanschlusses bis hin zur Förderung von Energy-Communities reichen. Besonders wichtig sind dabei die Vereinfachungen für Balkonkraftwerke und die Einführung des Energy Sharing Konzepts.
Wann diese Änderungen mit dem Solarpaket 2 in Kraft treten werden, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag ab. Das Paket sieht unter anderem vor, dass Verteilnetzbetreiber ihre Anforderungen standardisieren und Netzentgelte reduzieren müssen. Auch die Integration von Speicherlösungen und die Förderung von Quartierstrom spielen eine zentrale Rolle.
Was ist ein Solarpaket und was bedeutet es?
Ein Solarpaket ist ein strategisches Maßnahmenbündel der Energiezukunft Deutschland, das den Ausbau der Photovoltaik Anlagen beschleunigt. Das aktuelle Solarpaket 2 baut auf dem ersten Paket auf und bringt weitreichende Gesetzesänderungen für die Solarenergie Politik. Zentrale Elemente sind bauliche Erleichterungen, vereinfachte Installation auf denkmalgeschützten Gebäuden und die Vereinheitlichung technischer Anschlussbedingungen.
Die EEG-Novelle unterstützt diese Klimaschutz Maßnahmen durch finanzielle Förderungen und rechtliche Vereinfachungen. Besonders wichtig ist die Integration von Energiespeicherlösungen, die eine kontinuierliche Stromversorgung auch nachts und bei bewölktem Himmel ermöglichen. Mit dezentraler Energieversorgung und Eigenverbrauch optimieren können Haushalte ihre Energieautonomie stärken.
Das Solarpaket 2 Konzept zielt auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ab. Die PV-Integration wird durch Netzanschluss Erleichterungen und verbesserte Netzintegration beschleunigt. Damit leistet das Paket einen wichtigen Beitrag zur Energiesicherheit und Unabhängigkeit.
Warum gibt es die Solarpakete?
Die Solarpakete wurden ins Leben gerufen, um den vielfältigen Herausforderungen der Energiezukunft Deutschland zu begegnen. Sie sind ein wesentlicher Baustein der Klimaschutz Maßnahmen und behandeln sowohl die dringende CO2-Reduktion als auch den Ausbau von Energiespeicherlösungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Besonders die dezentrale Energieversorgung mittels Photovoltaik-Anlagen nimmt dabei einen wichtigen Stellenwert ein.
Haushalte können durch die Installation von PV-Anlagen nicht nur ihren Eigenverbrauch optimieren, sondern sich auch gegen die stetig steigenden Stromkosten absichern. Die Kombination aus Grünem Stromtarif und Energiespeicherlösungen sichert dabei die Stromversorgung selbst bei Störungen im Netz. Durch die intelligente Netzintegration der Solarenergie wird zudem das gesamte Stromsystem stabilisiert.
Im Rahmen der Solarenergie Politik stehen besonders PPA-Solarstrom und Netzanschluss Erleichterungen im Fokus, um die energetische Unabhängigkeit voranzutreiben. Diese Innovationsförderung stärkt nicht nur lokale Energy-Communities, sondern trägt auch zur Verbesserung der Luftqualität bei.
Welche Vorteile bringt das Solarpaket 2 für Balkonkraftwerk Besitzer?
Das Solarpaket 2 bringt neue Bedingungen für Balkonkraftwerk-Besitzer durch die Netzanschluss Erleichterungen und eine verbesserte PV-Integration. Die EEG-Novelle im Rahmen des neuen Gesetzentwurfs vereinfacht den Prozess, den Eigenverbrauch optimieren zu können, indem sie einheitliche Verteilnetzbetreiber Anforderungen festlegt und Genehmigungsprozesse beschleunigt.
- • 500Wp Bifaziale Solarmodule x2 + 800W Mikrowechselrichter
- • Die PV Leistung wird um 30 % gesteigert, maximale Stromerzeugungskapazität bis zu 1300 Wp
- • 15 Jahre Garantie, 25 Jahre Leistung
- • Intelligente Energiesteuerung: Einspeiseleistung von 0 - 800 W im Handumdrehen anpassen können.
- • IP68 & Wetterbeständige Solarmodule: Dies gewährleistet eine uneingeschränkte Funktion bei herausfordernden Wetterbedingungen.
Wichtige Neuerungen sind die baulichen Erleichterungen für kleine Solaranlagen, die besonders Besitzern von Reihenhäusern und denkmalgeschützten Gebäuden zugutekommen. Die aktuelle Solarenergie Politik fördert durch optimierte Netzintegration und angepasste Netzentgelte die Wirtschaftlichkeit. Auch die Energievermarktung wird durch neue Ansätze wie Energy Sharing und Quartiersstrom flexibler gestaltet. Zudem sollen Solaranlagen einfacher werden: Die Anmeldung wird leichter, die Speicherung besser und es gibt mehr Förderung. So baut der Bundestag die bisherigen Solar-Regeln aus.
Was wurde vor dem Solarpaket 2 umgesetzt?
Das Solarpaket 1 führte bedeutende Verbesserungen für den PV-Ausbau in Deutschland ein: Bei PV Anlagen über 40 kW auf Dächern stieg die Förderung um 1,5 ct/kWh. Die Netzintegration wurde erleichtert, indem Anlagenzertifikate erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW erforderlich sind.
Im Bereich der dezentralen Energieversorgung brachte die Flexibilisierung der Direktvermarktung neue Möglichkeiten: Anlagen bis 200 kW können nun Überschussmengen ohne Vergütung ins Netz einspeisen. Das Netzanschlussverfahren wurde für Anlagen bis 30 kW vereinfacht. Auch Besitzer von Balkonsolaranlagen profitieren von einer vereinfachten Anmeldung und der Zulassung rückwärtsdrehender Zähler.
Die EEG-Reform ermöglichte den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten, wobei die Länder eine Opt-Out-Option erhielten. Der Plan sieht vor, dass mindestens 50 % der Solaranlagen auf Gebäuden installiert werden. Die Innovationsförderung stärkt Agri-PV und andere Sonderformen durch ein eigenes Ausschreibungssegment mit einem jährlichen Volumen von bis zu 2.075 MW.
Balkonkraftwerke im Solarpaket 1: Alle wichtigen Regelungen im Überblick
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte zu den Balkonkraftwerken, die im Gesetz als “Steckersolargeräte” bezeichnet werden, zusammengefasst:
1. Vereinfachte Anmeldung: Registrierung nur noch im Marktstammdatenregister notwendig
Die Vereinfachung der Anmeldung und des Betriebs von Steckersolargeräten ist eine zentrale Neuerung im Gesetz. Gemäß § 8 Absatz 5a wird der administrative Prozess drastisch vereinfacht. Netzbetreibern gegenüber müssen keine zusätzlichen Meldungen mehr erfolgen, lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist notwendig. Die Anlagen werden automatisch der Kategorie "unentgeltliche Abnahme" zugeordnet, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert.
2. Mehr Leistung: Balkonkraftwerke jetzt mit bis zu 2 Kilowatt möglich
Eine bedeutende technische Neuerung ist die Erhöhung der maximal zulässigen Leistung auf nun 2 Kilowatt. Diese Änderung ermöglicht eine deutlich effizientere Stromerzeugung und eröffnet Verbrauchern ein größeres Einsparpotential. Die höhere Leistungsgrenze erlaubt zudem eine bessere Nutzung der verfügbaren Flächen und trägt der technischen Entwicklung im Bereich der Solarmodule Rechnung.
3. Wechselrichter für Steckersolargeräte: 800 Voltampere als neue StandardleistungWechselrichter für Steckersolargeräte
Die Wechselrichterleistung wurde auf 800 Voltampere festgelegt, was einen wichtigen technischen Parameter darstellt. Diese Begrenzung gewährleistet einerseits eine sichere Integration ins Stromnetz, bietet andererseits aber ausreichend Leistung für typische Haushaltsanwendungen. Die Festlegung berücksichtigt dabei sowohl die Bedürfnisse der Verbraucher als auch die Anforderungen an die Netzstabilität.
4. Stromzähler für Balkonkraftwerke: Übergangsregelung schafft Planungssicherheit
Für bestehende Messeinrichtungen wurde eine praktikable Übergangsregelung geschaffen. Vorhandene Messeinrichtungen dürfen zunächst weiter genutzt werden, eine schrittweise Umrüstung auf Zweirichtungszähler ist vorgesehen. Dabei gilt eine Vermutungsregelung für die Richtigkeit der Messwerte, und es gibt keine Pflicht zur sofortigen Umrüstung. Diese Regelung ermöglicht einen kostenschonenden Übergang für Verbraucher und verhindert unnötige finanzielle Belastungen.
Solarpaket 2: Diese Vorteile bringt das Gesetz für Balkonkraftwerk Besitzer
Das Solarpaket 2 sieht umfangreiche Vorteile für Besitzer von Balkonkraftwerken und interessierte Bürger vor. Die wichtigsten Neuerungen konzentrieren sich auf die Digitalisierung der Prozesse und die Vereinfachung bestehender Verfahren, wodurch der Zugang zur Solarenergie erleichtert wird.
Ein Kernpunkt der Reform ist die beschleunigte Vergabe der Marktlokationsnummer: Innerhalb von 24 Stunden soll der Netzanschluss nun automatisch erfolgen. Zusätzlich wird ab 2025 die Anlagensteuerung durch die verpflichtende Integration von Smart Meter und zertifizierten Steuerboxen für Anlagen über 7 kW optimiert.
Das innovative Energy Sharing Konzept eröffnet neue Möglichkeiten: Nachbarn können künftig gemeinsam Solarstrom nutzen und dabei von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Baustein für die Energiezukunft Deutschland. Ergänzt wird dies durch erleichterte Bedingungen für Mieterstromprojekte und den konsequenten Abbau von bürokratischen Hürden.
Solarpaket 2: Wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke und mehr
Das Solarpaket 2 steht vor der großen Aufgabe, den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Nach den grundlegenden Verbesserungen durch das Solarpaket 1 soll nun die nächste Stufe der Energiewende gezündet werden. Im Fokus stehen dabei die Digitalisierung des Netzanschlusses, die Integration von Speicherlösungen und die Einführung des "Energy Sharing". Besonders wichtig ist die Standardisierung des Marktbetriebs für Prosumer-Anlagen mit intelligenten Messsystemen und Preissignalen. Die Photovoltaik-Förderung wird durch neue Konzepte wie das 1-MW-Bürgermodell und verbesserte Mieterstrommodelle ergänzt. Auch die Systemsicherheit soll durch digitale Steuerboxen und netzdienliche Speichernutzung gestärkt werden.
Die Lösungsideen des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (bne) zum Solarpaket 2 lassen erahnen, wie die Struktur in Zukunft aussehen wird. Werfen wir einen kurzen Blick auf diese Ideen.
Solarpaket 2 Balkonkraftwerk: Neue Standardlösung
Die Funktionsweise des Marktes für Mini PV Anlagen soll mit dem Solarpaket 2 grundlegend modernisiert werden. Das neue Qualitätsmerkmal kann sich auf drei Säulen stützen: Verpflichtende intelligente Messsysteme (iMSys), Preissignale vom Strommarkt und viertelstündlicher Ausgleich. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Zählern für Anlagen ab 7 kW standardisiert werden. Die Steuerbarkeit soll durch zertifizierte Steuergeräte gewährleistet werden, wobei zunächst die Herstellererklärungen ausreichen sollen, um Zertifizierungsengpässe zu vermeiden. Professionelle Verbraucher im Marktbetrieb sollen künftig Netzstrom in Heimspeichersysteme einspeisen und flexibel am Energiemarkt teilnehmen können. Durch einen vereinfachten Marktzugang wird eine bessere Integration in das Energiesystem für Anlagen unter 100 kW ermöglicht und zusätzliche Einnahmequellen durch variable Stromtarife geschaffen. Damit würde die bisherige reine Eigenverbrauchsoptimierung durch ein marktorientiertes Modell ersetzt.
- ● AC-gekoppelte Speicherlosung als plug und play
- ● 1200 Watt bidirektionale wechselstromleistung
- ● 23,04 kWh Speicher mit 3 Einheiten in winer Phase
- ● 2400W Solarleistung, 1800W - 7200W MPPT
- ● ZenLink Automatische Multi-Set-Verbindung
- ● 10 Jahre Garantie, 15 Jahre Lebensdauer
Solarpaket 2: Digitalisierung des Netzanschlusses
Die umfassende Digitalisierung des Netzanschlussprozesses ist ein Kernpunkt für den beschleunigten Ausbau der Gebäude-PV. Ein wichtiger Aspekt dabei: Nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage müssen alle relevanten Vermarktungsdaten direkt verfügbar sein. Die Integration privater PV-Anlagen in den "Marktbetrieb" ist dabei ein zentraler Baustein der Reform. Diese Neuerung bringt zwei wesentliche Funktionen mit sich: Die präzise Messung in 15-Minuten-Intervallen (Viertelstundenbilanzierung) sowie die dynamische Anpassung an Strompreissignale.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der FNN-Steuerbox. Deren Zertifizierung soll den Ausbau nicht behindern - weshalb die Herstellerselbsterklärung auch nach dem 31.12.2024 möglich sein soll. Eine weitere wichtige Änderung betrifft PV-Anlagen unter 1 MW. Hier ist die Wiedereinführung des "Monatsmarktwert Solar" geplant. Diese Maßnahme soll die Einspeisevergütung genauer abbilden und das Risiko negativer Marktwerte ausschließen.
Solarpaket 2: Energy Sharing
Das Solarpaket 2 führt ein innovatives Konzept ein - das Energy Sharing. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Stufen, um Erfahrungen zu sammeln und das System schrittweise zu optimieren.
Die erste Phase startet mit einem lokalen Modell: Teilnehmer im gleichen Ortsnetz können ihre erzeugte Energie untereinander teilen. Der Vorteil: Sie erhalten eine Reduzierung der Netzentgelte um 25 %. Die Verwaltung übernimmt dabei ein bestimmter Verantwortlicher der Energy-Sharing-Gemeinschaft.
Der Gesetzentwurf des Solarpakets 2 sieht für die zweite Phase eine Ausweitung auf die regionale Ebene vor. Innerhalb eines Konzessionsgebiets wird dann auch die Integration größerer Anlagen möglich - allerdings ohne Netzentgeltbefreiung.
Die Zukunftsvision geht noch weiter: Ein überregionales Energy Sharing, das Netzbetreibergrenzen überschreitet. In dieser Phase könnten auch große Unternehmen innerhalb einer Gebotszone am Energieaustausch teilnehmen. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung des Solarpaket 2 für die Transformation des Energiesektors.
Solarpaket 2: Landwirtschaft und Solarparks - Neue Regelungen für doppelte Flächennutzung
Das Solarpaket 2 präsentiert eine wegweisende Lösung für die Flächenkonkurrenz zwischen Solarenergie und Landwirtschaft. Die Neuregelung ist besonders relevant, da die meisten Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen.
Der Gesetzentwurf enthält dabei eine bedeutende Innovation: Die biodiversitätsfördernde Flächenpflege in Solarparks wird künftig offiziell als landwirtschaftliche Hauptnutzung anerkannt. Konkret bedeutet dies, dass Landwirte in ihren Solarparks aktiv zur "Produktion von Artenvielfalt" beitragen können.
Diese neue Regelung im Solarpaket 2 wertet auch die professionelle Mahd mit der sogenannten Mahdgut Abfuhr als landwirtschaftliche Tätigkeit auf. Der Vorteil: Die Bestimmungen gelten sowohl für PPA-Anlagen als auch für bestehende Agri-PV-Konzepte. Das Ergebnis ist überzeugend - die landwirtschaftlichen Flächen bleiben erhalten und die öffentliche Akzeptanz wächst.
Solarpaket 2: Digitale Netzstabilität - Smart Meter und moderne Steuerboxen ab 2025
Das Solarpaket 2 modernisiert die Netzstabilität grundlegend: Die veraltete Überspannungsschutztechnik wird durch digitale Steuergeräte ersetzt. Diese Umstellung ist notwendig, da die bisherige Technik keine präzise Steuerung der PV-Einspeiseleistung ermöglicht. Die Folge: Die alten Systeme werden aus den technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Neuanlagen gestrichen.
Der Gesetzentwurf sieht vor: Ab 2025 läuft die Anlagensteuerung ausschließlich über Smart Meter und zertifizierte Steuergeräte. Für einen praktikablen Übergang erlaubt der Gesetzgeber zunächst Herstellererklärungen nach dem technischen Leitfaden BSI TR-03109-5. So werden Verzögerungen durch Zertifizierungsprozesse vermieden.
Die Neuerungen im Solarpaket 2 sind besonders für PV-Anlagen mit Heimspeichern relevant. Diese ließen sich bisher oft nicht zuverlässig steuern. Die neuen standardisierten Schnittstellen sorgen nun für eine effiziente Netzintegration und verbesserte Systemsicherheit.
Solarpaket 2: Neue Standards beim Netzanschluss - Mehr Transparenz für Betreiber
Mit dem Solarpaket 2 wird der Netzanschlussprozess durch umfassende Standardisierung und Transparenz neu gestaltet. Künftig stehen Netzbetreiber in der Pflicht, sämtliche relevanten Netzdaten für die Netzverträglichkeitsprüfung in angemessener Qualität bereitzustellen. Diese Transparenzpflicht spielt eine zentrale Rolle, besonders weil Anlagenbetreiber in den meisten Fällen selbst für Planung, Finanzierung und Errichtung der Anschlussleitungen verantwortlich sind.
Für Netzbetreiber werden verbindliche Fristen eingeführt, deren Nichteinhaltung klare Konsequenzen nach sich zieht. Die neu etablierten Prozesse beinhalten standardisierte Abläufe: Eine unverbindliche Netzauskunft mit automatischer Reservierung sowie digitale Anmelde- und Abrechnungsverfahren.
Ein wesentlicher Fortschritt besteht darin, dass die bisherige "Heimlichtuerei" der Netzbetreiber bei technischen Daten ein Ende findet. Diese Informationen können nicht als Betriebsgeheimnisse eingestuft werden, da sie Teil einer regulierten Infrastruktur sind. Durch diese Maßnahmen wird der PV-Ausbau beschleunigt und kostengünstiger.
Solarpaket 2: Mieterstrom und Gebäudeversorgung vereinfacht
Das Solarpaket 2 beseitigt wesentliche Hürden für Mieterstromprojekte. Das bisherige „90 %-Kriterium“, wonach der Mieterstrompreis 90 % des Grundversorgungstarifs nicht überschreiten darf, ist ersatzlos gestrichen worden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und beseitigt unkalkulierbare Preisrisiken für die Anbieter. Auch die Stromkennzeichnung wird vereinfacht: Die spezielle Version für Mieterstrom entfällt, da die Kunden bereits wissen, dass sie Mieterstrom beziehen. Die Einbindung in das neue Energie-Sharing-Konzept eröffnet zusätzliche Möglichkeiten der gemeinsamen Gebäudeversorgung. Diese Vereinfachungen machen Photovoltaikanlagen für Vermieter attraktiver und ermöglichen mehr Mietern den Zugang zu bezahlbarem Solarstrom, ohne den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Solarpaket 2: Landwirtschaftliche Nutzung von Solarpark-Flächen neu definiert
Die Integration von Solarparks in die landwirtschaftliche Nutzung stellt einen wesentlichen Baustein für den Ausbau der Photovoltaik dar. Eine zentrale Lösung zur Minimierung der Flächenkonkurrenz liegt in der rechtlichen Einstufung der artenvielfaltfördernden Flächenbewirtschaftung als landwirtschaftliche Nutzung.
Dies bedeutet in der praktischen Umsetzung: Die professionelle Pflege der Grünflächen zwischen den Modulreihen soll nach einem biodiversitätsfördernden Konzept erfolgen. Insbesondere Mahd und der Abtransport des Mähguts werden dabei als primär landwirtschaftliche Tätigkeiten anerkannt.
Hierfür ist eine Anpassung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (GAPDZV) notwendig. Diese soll die beschriebene Flächennutzung ausdrücklich als landwirtschaftlich definieren. Eine solche Änderung würde zwei zentrale Vorteile bieten:
- Erhöhte Flächenverfügbarkeit für Solarparks.
- Lösung steuerlicher Herausforderungen bei Hofübergaben, da die Solarparkflächen weiterhin dem landwirtschaftlichen Betrieb zugerechnet werden.
Diese Regelung ermöglicht es Landwirten, durch aktive "Artenvielfalt-Produktion" in Solarparks ihre betriebliche Zukunft nachhaltig zu gestalten.
Solarpaket 2: Neue Regelungen bei Inbetriebnahme von PV-Anlagen
Das Solarpaket 2 befasst sich mit einem wichtigen regulatorischen Konflikt bei der Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar: Die EU-Notfallverordnung ermöglicht eine Inbetriebnahme bereits vier Wochen nach der Anmeldung beim Netzbetreiber. Dem gegenüber steht die EEG-Vorgabe, die eine Veräußerungsform-Mitteilung zwischen 32 und 1 Tagen vor der Erstinbetriebnahme vorschreibt.
Bei Nichteinhaltung dieser EEG-Vorgabe drohen Strafzahlungen von 10 Euro pro kW. Diese gegensätzlichen Bestimmungen führen dazu, dass Anlagenbetreiber ihre eigentlich betriebsbereiten Anlagen künstlich zurückhalten müssen.
Das neue Paket sieht zwei mögliche Lösungsansätze vor:
- Die Streichung der Strafzahlungen bei Erstinbetriebnahme
- Die Einführung von Strafzahlungen für Netzbetreiber, die ihre Pflichten nicht rechtzeitig erfüllen.
Solarpaket 2: Intelligente Netzsteuerung für mehr Systemsicherheit
Das Solarpaket 2 etabliert neue Standards für die Systemsicherheit im Stromnetz. Für alle PV-Anlagen ab 7 kW wird die Viertelstundenbilanzierung zur Pflicht, wodurch eine genauere Steuerung und Abrechnung möglich wird.
Durch den Einsatz intelligenter Messsysteme (iMSys) und zertifizierter Steuerboxen wird der netzdienliche Speichereinsatz optimiert. Diese Technologie ermöglicht eine präzise Steuerung der Einspeiseleistung. Die digitalen Steuerungsmöglichkeiten lösen die bisherige Rundsteuerungstechnik ab und gewährleisten eine effiziente Integration von Prosumer-Anlagen ins Netz.
Ein zentraler Aspekt ist die Einbindung von Preissignalen aus dem Strommarkt. Dadurch können Anlagenbetreiber einen aktiven Beitrag zur Netzstabilität leisten. Diese Form der intelligenten Steuerung spielt eine Schlüsselrolle für die Energiewende, indem sie die sichere Integration der zunehmenden Zahl dezentraler Erzeuger gewährleistet.
Die im Solarpaket 2 enthaltenen Verhandlungsthemen und Lösungsvorschläge verschiedener Institutionen und Organisationen werden das bestehende System deutlich verbessern. Davon werden künftig deutlich mehr Haushalte profitieren.
Um detailliertere Informationen über das Solarpaket 2 zu erhalten, bitte dieses Dokument einsehen.