Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen erklärt: Was ist das und wie funktioniert es?

Geschrieben von: Luis

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Lesezeit 8 min

Die Energiewende hat die Art und Weise, wie wir Strom erzeugen und verbrauchen, grundlegend verändert. Strom wird nicht mehr kontinuierlich und fest planbar produziert, sondern variiert mit den lokalen Wetterbedingungen. Auch auf der Verbrauchsseite gibt es stärkere Schwankungen – durch Elektroautos, Wärmepumpen oder Stromspeicher.

Genau deswegen gewinnen steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Zukunft an Bedeutung. Sie sorgen dafür, dass Verbrauch und Produktion im Gleichgewicht bleiben und unser Stromnetz nicht überlastet wird. Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich eine zentrale Neuerung des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Regelung betrifft große Verbraucher wie Wärmepumpen und Wallboxen, aber zunehmend auch Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.

Doch was steckt genau hinter dieser neuen Regelung? Welche Chancen ergeben sich für Besitzer solcher Anlagen – und wo liegen mögliche Herausforderungen?

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte mit hoher Leistung, die sich bei Bedarf vom Netzbetreiber gezielt steuern oder in ihrer Leistung reduzieren lassen. Typischerweise handelt es sich dabei nicht um klassische Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, sondern um größere Verbraucher, die spürbare Auswirkungen auf die Netzstabilität haben.

Welche Verbraucher müssen steuerbar sein?

  • Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser
  • Wallboxen zum Laden von Elektroautos
  • Batteriespeicher für PV-Anlagen (Heimspeicher oder ggf. leistungsstarke Balkonkraftwerkspeicher)
  • Weitere Anlagen mit einer Anschlussleistung von mindestens 4,2 kW

Im Gegensatz zu kleineren Geräten beanspruchen diese Verbraucher deutlich mehr Energie. Während eine Waschmaschine etwa 2 kW benötigt, zieht eine Wallbox mit 11 kW oder ein Speicher mit hoher Ladeleistung ein Vielfaches.

Ziel der Steuerbarkeit

Der Gedanke dahinter ist einfach: Um das Stromnetz bei hoher Belastung zu schützen, darf der Netzbetreiber in Ausnahmefällen die Leistung dieser Geräte drosseln. Eine vollständige Abschaltung ist jedoch ausgeschlossen. Das Gesetz garantiert jederzeit eine Mindestversorgung von 4,2 kW – genug, damit Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher weiter betrieben werden können.

Für Verbraucher bringt diese Steuerbarkeit nicht nur Sicherheit, sondern auch finanzielle Vorteile: Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, profitiert im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. So entsteht eine Win-Win-Situation: Das Netz bleibt stabil, und die Stromkosten sinken.

Tipp: Moderne wie der Zendure SolarFLow 800 Pro Stromspeicher verfügen über ein eigenes Energiemanagementsystem (HEMS). So wird nicht nur das Stromnetz entlastet, sondern auch der Eigenverbrauch optimiert – für maximale Wirtschaftlichkeit und Unabhängigkeit.

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Ein Alltags-Beispiel steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Familie Müller hat sich eine Photovoltaikanlage mit Speicher, Wallbox und Wärmepumpe installiert. Tagsüber produziert die PV-Anlage oft mehr Strom, als im Haushalt benötigt wird. Überschüsse landen im Batteriespeicher und stehen abends für Beleuchtung, Kochen oder Fernsehen zur Verfügung.

An einem besonders kalten Winterabend sieht es jedoch anders aus:

  • Mehrere Nachbarn schalten ihre Wärmepumpen ein.
  • Mehrere Elektroautos werden gleichzeitig geladen.
  • Familie Müller lädt zusätzlich den Speicher.

Das Stromnetz in der Straße wird plötzlich stark belastet. Ohne Steuerung droht eine Überlastung der Leitungen und Transformatoren.

Hier greift die Regelung: Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung von Speicher, Wallbox und Wärmepumpe kurzzeitig reduzieren. Für die Müllers bedeutet das kaum Einschränkungen – Heizung, Licht und Haushaltsgeräte laufen weiter, das Auto lädt langsamer, und am Monatsende zahlen sie weniger Netzentgelte.

§14a EnWG – die gesetzlichen Grundlagen im Energiewirtschaftsgesetz

Damit steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht nur ein theoretisches und technisches Konzept bleiben, sondern klar geregelt sind, hat die Bundesnetzagentur entsprechende Regeln erlassen. Grundlage dafür ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Ziel ist es, die wachsende Zahl leistungsstarker Geräte – etwa Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher – so in das Stromnetz einzubinden, dass Netzüberlastungen vermieden werden. Dazu dürfen Netzbetreiber in bestimmten Situationen eingreifen und den Strombezug dieser Geräte drosseln.

§14a EnWG – die gesetzlichen Grundlagen

Damit steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht nur ein technisches Konzept bleiben, hat die Bundesnetzagentur klare Regeln erlassen. Grundlage ist §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der seit dem 1. Januar 2024 gilt.

Für welche Geräte gilt das Energiewirtschaftsgesetz 14a?

Sie betrifft alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb genommen werden. Netzbetreiber dürfen diese Geräte im Fall einer drohenden Überlastung zeitweise drosseln – aber nie komplett abschalten.

Übergangsregelung für Bestandsanlagen

Geräte, die vor 2024 installiert wurden, haben eine Schonfrist bis Ende 2028. Erst ab 2029 müssen auch sie in die neuen Strukturen integriert werden.

Warum 4,2 kW?

Die Grenze wurde bewusst gewählt. Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke liegen deutlich darunter und sind nicht regulierungsbedürftig. Wallboxen, Wärmepumpen und große Batteriespeicher überschreiten die Grenze deutlich – und können deshalb steuerbar gemacht werden, ohne die Grundversorgung zu gefährden.

Vorteile steuerbarer Verbrauchseinrichtungen für dich als Verbraucher

Auf den ersten Blick mag die Idee nach einem sehr starken Eingriff und möglicherweise sogar nach einem entscheidenden Nachteil klingen, wenn der Netzbetreiber in die eigene Technik eingreifen darf. Doch tatsächlich bringt die Einbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich, die sich direkt im Alltag bemerkbar machen können.

Finanzieller Vorteil

Der wohl wichtigste Punkt ist die finanzielle Entlastung. Wer seine Anlage anmeldet und damit die Steuerung zulässt, profitiert von reduzierten Netzentgelten. Dadurch sinken die Stromkosten – und zwar dauerhaft. Um 110 bis 190 Euro (brutto) reduziert sich das Entgelt pro Jahr. Für Haushalte, die ohnehin schon in moderne Technik investieren, wird die Wirtschaftlichkeit damit zusätzlich verbessert. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise kann dieser Vorteil den entscheidenden Unterschied machen.

Noch mehr Stromkosten lassen sich mit einem Stromspeicher einsparen: Überschüssiger Solarstrom wird damit zwischengespeichert und bei Bedarf am Abend oder in der Nacht einfach verbraucht. Moderne Speichersysteme – wie der SolarFlow 800 Pro – sind längst kostengünstiger und werden mit wenigen Handgriffen installiert.

Ökologischer Vorteil

Auch ökologisch betrachtet macht die Regelung Sinn. Durch die Steuerbarkeit können Netzbetreiber den Verbrauch besser mit der Einspeisung erneuerbarer Energien in Einklang bringen. Wenn etwa viel Solar- oder Windstrom ins Netz gelangt, können steuerbare Verbrauchseinrichtungen gezielt genutzt werden. So wird mehr grüner Strom vor Ort verbraucht und weniger Energie verschwendet. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern sorgt auch für eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen.

Stabileres Stromnetz

Nicht zuletzt leisten steuerbare Verbrauchseinrichtungen auch einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilität des gesamten Stromnetzes. Dieser Punkt ist auch der schwerwiegendste, weshalb eine solche intelligente Steuerung überhaupt umgesetzt wurde. Indem Lastspitzen vermieden und Engpässe abgefedert werden, sinkt die Gefahr von Überlastungen oder gar Stromausfällen. Was im Kleinen beginnt, summiert sich aber im Großen zu einem entscheidenden Baustein einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung.

Kurz gesagt: Was auf den ersten Blick wie eine Einschränkung wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Win-Win-Situation – für Verbraucher, für das Stromnetz und für die Umwelt.

Module für die Reduzierung der Netzentgelte: Welcher Tarif greift bei steuerbaren Verbruachseinrichtungen?

Um einen echten Anreiz zu schaffen, Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzumelden, sieht die Bundesnetzagentur eine Reduzierung der Netzentgelte vor. Doch wie hoch ist die Ersparnis?

Im einfachsten Fall gibt es ein pauschales Modell: Unabhängig davon, wie oft der Netzbetreiber tatsächlich eingreifen muss, zahlen die Haushalte dauerhaft weniger für die Netzentgelte. Die Reduktion liegt hier derzeit bei 110 bis 190 Euro (brutto).

Daneben gibt es eine verbrauchsabhängige Variante. Hier richtet sich die Reduzierung nach dem tatsächlichen Stromverbrauch der steuerbaren Einrichtung. Wer also viel mit seiner Wärmepumpe oder Wallbox verbraucht, profitiert stärker. Der Nachteil: Es braucht einen zusätzlichen Zähler, der den Verbrauch gesondert misst, was den Aufwand etwas erhöht.

Seit 2025 gibt es außerdem ein zeitvariables Modell. In diesem Fall werden die Netzentgelte je nach Belastung des Stromnetzes unterschiedlich berechnet. Wer seine Geräte überwiegend in Zeiten nutzt, in denen viel erneuerbare Energie eingespeist wird und das Netz wenig belastet ist, zahlt besonders niedrige Entgelte. Dafür sind allerdings ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung nötig.

Herausforderungen & Kritik

So überzeugend die Vorteile steuerbarer Verbrauchseinrichtungen klingen, ganz ohne Bedenken kommt die neue Regelung nicht aus. Viele Verbraucher reagieren skeptisch, wenn sie hören, dass der Netzbetreiber im Bedarfsfall in ihre Geräte und den Stromfluss eingreifen darf.

Kontrolle durch den Netzbetreiber

Der häufigste Kritikpunkt betrifft die Kontrolle. Wer viel Geld in Wärmepumpe, Speicher oder Wallbox investiert, möchte diese jederzeit frei nutzen können. Die Sorge: Wenn der Netzbetreiber die Leistung reduziert, fehlt genau dann Energie, wenn sie dringend benötigt wird – etwa beim Laden eines fast leeren E-Autos. Zwar garantiert das Gesetz eine Mindestversorgung von 4,2 Kilowatt, doch der Gedanke, einen Teil der Kontrolle abzugeben, bleibt ungewohnt.

Technische Integration

Auch die technische Umsetzung wirft Fragen auf. Nicht alle Geräte sind heute schon für §14a EnWG vorbereitet. Manche Modelle unterstützen gängige Standards noch nicht vollständig. Verbraucher sollten daher beim Kauf genau prüfen, ob ihre Geräte kompatibel sind, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden.

Anmeldung und Abrechnung

Zwar übernehmen Fachbetriebe die Anmeldung, doch Verbraucher müssen sich dennoch für ein Netzentgelt-Modell entscheiden. Ob pauschal, prozentual oder zeitvariabel – die Unterschiede sind nicht immer leicht zu durchschauen und können Laien verunsichern.

Datenschutz und Sicherheit

Da steuerbare Geräte mit dem Netzbetreiber kommunizieren, spielt auch der Datenschutz eine Rolle. Viele fragen sich, welche Daten genau übertragen werden und wie sicher diese sind. Transparenz ist hier entscheidend, um Vertrauen zu schaffen.

Übergangsregelungen für Bestandsanlagen

Anlagen, die vor 2024 installiert wurden, haben bis Ende 2028 Zeit. Ab 2029 müssen auch sie in die neuen Strukturen integriert sein – ein Punkt, der von manchen als zusätzlicher bürokratischer Aufwand empfunden wird.

Ist ein Stromspeicher eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Das hängt von der Leistung des Speichers ab. Nur wenn die Ladeleistung mindestens 4,2 Kilowatt beträgt, gilt ein Stromspeicher rechtlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG. Das ist vor allem mit Blick auf dynamische Stromtarife relevant, wenn Speicher auch aus dem Netz geladen werden. cKleinere Modelle – etwa viele Speicher für Balkonkraftwerke – bleiben unter dieser Grenze und sind nicht betroffen. Große Heimspeicher dagegen überschreiten den Wert oft und müssen seit 2024 entsprechend beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wie funktioniert’s? Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Schaltplan

In der Praxis taucht oft die Frage auf, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen technisch eingebunden werden. Ein Schaltplan zeigt dabei, dass es im Grunde immer drei zentrale Elemente gibt:

  1. Das steuerbare Gerät – etwa eine Wärmepumpe, Wallbox oder ein Speicher.
  2. Das Steuerungssignal des Netzbetreibers – meist über ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder eine Steuereinheit.
  3. Die Sicherung bzw. Lasttrennung – damit im Bedarfsfall die Leistung reduziert, aber nicht vollständig abgeschaltet wird.

Für Verbraucher ist wichtig: Die konkrete Installation darf ausschließlich durch Fachbetriebe erfolgen. Sie binden die Geräte so in den Hausanschluss ein, dass sie sowohl zuverlässig laufen als auch die Vorgaben aus §14a EnWG erfüllen. Wer also in einem Schaltplan die Steuerleitung vom Netzbetreiber zum Speicher oder zur Wallbox sieht, erkennt dort lediglich die Schnittstelle – alles Weitere ist Aufgabe des Installateurs.

Fazit: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG – Chance nutzen, statt Einschränkung fürchten

Die neuen Regeln zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind ein zentraler Baustein für die Energiewende. Auch wenn manche Verbraucher anfangs Sorge vor Kontrollverlust haben, zeigt sich: Die Vorteile überwiegen.

Du profitierst von niedrigeren Netzentgelten, einer besseren Integration erneuerbarer Energien und einer insgesamt höheren Netzstabilität. Dank der Mindestleistung von 4,2 kW bleibt die Grundversorgung immer gesichert – egal ob bei Wärmepumpe, Wallbox oder Stromspeicher.

Wer heute in moderne Technik investiert, sollte Geräte wählen, die für eine intelligente Verbrauchssteuerung vorbereitet sind. Besonders Stromspeicher spielen dabei eine Schlüsselrolle: Sie steigern den Eigenverbrauch und machen Haushalte zukunftssicher.

Damit werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht zum Nachteil, sondern zur Chance für private Haushalte und die Energiewende. Sie verbinden finanzielle Entlastung, ökologische Verantwortung und technische Innovation – und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einem stabilen, nachhaltigen und fairen Energiesystem.

Luis

Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.