Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik Artikel
Voraussetzungen für 0% Mehrwertsteuer
Gemäß deutschem Steuerrecht (§12 Abs. 3 UStG) gilt für Photovoltaik-Produkte (Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher) der ermäßigte Steuersatz von 0% MwSt, wenn:
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die Anlage auf oder in der Nähe von privaten Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden oder gemeinnützigen Einrichtungen installiert wird
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die Bruttoleistung der PV-Anlage 30 kWp nicht überschreitet (laut Marktstammdatenregister)
Falls nicht berechtigt
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