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EEG-Novelle 2027 & Netzpaket: Was sich für Solar und Speicher ändert
Geschrieben von: Luis
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Lesezeit 8 min
Wenn Sie in den letzten Tagen Schlagzeilen wie „Einspeisevergütung wird abgeschafft" gelesen haben, sind Sie vermutlich verunsichert. Zu Recht ist das ein großes Thema – aber vieles davon wird verkürzt oder dramatischer dargestellt, als es ist. Dieser Überblick sortiert die Fakten: Was wurde beschlossen, was heißt das für Balkonkraftwerke und Dachanlagen, und was ist bislang nur ein Entwurf?
Wir haben dafür ausschließlich öffentlich verfügbare Regierungs- und Fachquellen ausgewertet und verlinken sie am Ende transparent. Wo etwas noch offen ist, sagen wir das offen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 zwei Gesetzentwürfe beschlossen: die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket („Netzpaket").
Für neue PV-Dachanlagen soll die feste Einspeisevergütung schrittweise entfallen. An ihre Stelle tritt für kleinere Anlagen eine befristete Übergangszahlung.
Balkonkraftwerke bis 2 kW Modulleistung und 800 VA bleiben von den zentralen Neuerungen ausgenommen – keine Drosselung, keine Smart-Meter-Pflicht, kein Direktvermarktungszwang.-
Bestehende Anlagen (Inbetriebnahme bis Ende 2026) behalten ihre garantierte 20-Jahres-Vergütung unverändert.
Für neue Dachanlagen unter 100 kW ist eine dauerhafte 50-Prozent-Einspeisegrenze vorgesehen. Sie betrifft nur die Einspeisung – selbst verbrauchter oder gespeicherter Strom zählt nicht mit.
Alles steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beratung und der EU-Genehmigung.
Worum geht es überhaupt? EEG und Netzpaket in einem Satz
Beide Gesetzentwürfe verfolgen dasselbe Leitbild: Der Ausbau der Erneuerbaren soll stärker an die vorhandene Netzkapazität gekoppelt und die staatliche Förderung schrittweise durch den Markt ersetzt werden.
Die beiden Pakete teilen sich die Arbeit auf:
Die EEG-Novelle 2027 regelt die künftige Förderung – also, wie und ob Betreiber für ihren Strom noch Geld bekommen.
Das Netzpaket regelt den Netzanschluss neu – also, wer wann unter welchen Bedingungen ans Stromnetz darf.
1. Die feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen entfällt
Das ist die Änderung, die für die meisten Schlagzeilen sorgt. Kern: Für neue PV-Dachanlagen soll es künftig keine dauerhafte feste Einspeisevergütung mehr geben. Nicht selbst verbrauchter Strom muss stattdessen grundsätzlich über den Markt „direkt vermarktet" werden.
Für kleinere Anlagen ist ein gestaffeltes Übergangsregime geplant. Anlagen, die zwischen 2027 und 2030 in Betrieb gehen, sollen für 36 Monate eine Übergangszahlung erhalten. Diese orientiert sich an den bisherigen Sätzen, liegt aber rund 1 Cent pro Kilowattstunde darunter. Der Kreis der berechtigten Anlagen wird dabei jährlich enger gefasst:
2027: Anlagen unter 50 kW
2028: Anlagen unter 25 kW
2029 und 2030: nur noch Anlagen unter 7 kW
ab 2030: entfällt die Übergangszahlung vollständig
Zusätzlich ist für Anlagen unter 25 kW ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh über bis zu 48 Monate vorgesehen, der die anfänglichen Kosten des Marktzugangs abfedern soll. Für Zeiten mit negativen Börsenpreisen sollen Übergangszahlung und Bonus auf null sinken.
2. Neue 50-Prozent-Einspeisegrenze für Dachanlagen
Für neu installierte Dachanlagen unter 100 kW soll dauerhaft gelten: Am Netzverknüpfungspunkt dürfen höchstens 50 Prozent der installierten Leistung gleichzeitig ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Drei Punkte sind hier entscheidend, weil sie oft falsch wiedergegeben werden:
Die Grenze betrifft nur die Einspeisung. Strom, den Sie im Haus verbrauchen oder in einem Speicher zwischenlagern, zählt nicht dazu.
Sie gilt unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist.
Sie ersetzt für Neuanlagen die bisherige 60-Prozent-Interimsgrenze aus dem Solarspitzengesetz.
Praktisch bedeutet das: Ohne Speicher würde ein Teil des Mittagsstroms an sonnigen Tagen ungenutzt gekappt. Mit einem Speicher lässt sich dieser Überschuss auffangen und abends nutzen – die 50-Prozent-Grenze verliert dadurch für den Betreiber weitgehend ihre Bedeutung. Wer eine größere Dachanlage planen möchte, findet die Details in unserem gesonderten Ratgeber. Genau deshalb bezeichnen viele Fachbeobachter die Kombination aus PV und Speicher künftig als Standard statt als Kür.
3. Smart-Meter-Pflicht schon ab 2 kW
Damit Direktvermarktung und netzdienliche Steuerung funktionieren, soll die Schwelle für den verpflichtenden Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) deutlich sinken: von bisher mehr als 7 kW auf mehr als 2 kW. Die Entwurfsbegründung veranschlagt dafür grob jeweils rund 50 € pro Jahr für Messsystem und Steuerungstechnik.
4. Das Netzpaket: „First ready, first serve" statt „First come, first serve"
Beim Netzanschluss soll künftig nicht mehr gelten, wer sich zuerst anmeldet, sondern wer zuerst tatsächlich anschlussbereit ist. Netzbetreiber sollen freie Kapazitäten transparent auf Karten ausweisen und Anträge nach klaren Kriterien priorisieren.
Der umstrittenste Teil ist die sogenannte netzbedingte Abregelung (Redispatch): In Netzgebieten mit Engpässen sollen neue Anlagen zwar angeschlossen werden, die Betreiber verzichten dafür aber teilweise auf die Entschädigung, wenn ihre Anlage netzbedingt abgeregelt wird. Der Anteil der entschädigungslosen Abregelung ist im Kabinettsentwurf auf maximal 20 Prozent gedeckelt. Verbände und Teile der SPD kritisieren, dass damit ein Teil des Netzrisikos auf die Anlagenbetreiber verlagert werde.
Was heißt das in Euro? Ein Rechenbeispiel
Zahlen sagen mehr als Paragrafen. Deshalb hier ein vereinfachtes, nachvollziehbares Beispiel:
Ausgangslage: eine typische 10-kWp-Dachanlage, rund 9.500 kWh Ertrag im Jahr, ein Haushalt, der etwa 3.500 kWh davon direkt selbst verbraucht.
Der wichtigste Hebel ist immer der Eigenverbrauch – und der ist in beiden Welten gleich wertvoll:
Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der aktuell rund 30–35 ct/kWh kostet. Bei 3.500 kWh Eigenverbrauch sind das grob 1.000–1.200 € Ersparnis pro Jahr – unabhängig davon, ob 2026 oder 2027 installiert wird. Der Unterschied liegt beim Überschuss (hier: rund 6.000 kWh, die ins Netz gehen):
Inbetriebnahme 2026 (heutige Regeln): Für die Teileinspeisung gilt aktuell ein fester Satz von rund 7,71 ct/kWh – und zwar 20 Jahre garantiert. Für 6.000 kWh sind das rund 460 € pro Jahr, planbar über zwei Jahrzehnte.
Inbetriebnahme ab 2027 (Entwurf): Statt einer festen Vergütung gibt es für kleinere Anlagen zunächst nur die befristete Übergangszahlung (rund 1 ct/kWh unter dem alten Satz, für 36 Monate) plus ggf. den Direktvermarktungsbonus – danach zählt der Marktpreis. Zusätzlich greift die 50-Prozent-Einspeisegrenze. Ohne Speicher kann ein Teil des Mittagsüberschusses gar nicht erst eingespeist werden.
Die Pointe: Der Löwenanteil der Wirtschaftlichkeit – der Eigenverbrauch – bleibt in beiden Fällen erhalten. Was ab 2027 wegfällt, ist die planbare, langfristig garantierte Vergütung für den Überschuss. Und genau diesen Überschuss macht ein Speicher wieder wertvoll: Statt ihn für wenige Cent (oder ab 2027 unsicher) abzugeben, heben Sie ihn für den Abend auf, wo er 30+ Cent Netzstrom ersetzt.
Plug & Playohne Systemänderung, für Dachanlage
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Alle Werte gerundet und vereinfacht; aktuelle Einspeisesätze Stand August 2026. Ihr tatsächliches Ergebnis hängt von Dachausrichtung, Verbrauchsprofil, Strompreis und Anlagengröße ab. Lassen Sie es für Ihren Fall durchrechnen.
Sollte ich jetzt noch 2026 installieren? Die Stichtagsfrage
Das ist aktuell die meistgestellte Frage – und sie hat einen wahren Kern. Wer eine Anlage bis Ende 2026 rechtlich wirksam in Betrieb nimmt, sichert sich die heutige feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ab 2027 für Neuanlagen andere Regeln gelten. Über die gesamte Laufzeit kann der Unterschied bei der garantierten Vergütung leicht einen mittleren vierstelligen Betrag ausmachen.
Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass 2027 „schlecht" ist. Ein paar nüchterne Einordnungen:
Der Eigenverbrauch – der größte wirtschaftliche Hebel – funktioniert 2027 genauso gut wie 2026.
Wer ohnehin einen Speicher plant, ist von der 50-Prozent-Grenze praktisch nicht betroffen und verliert damit einen der Hauptnachteile der Neuregelung.
Eine überhastete Installation „nur wegen des Stichtags" mit einem schlecht ausgelegten System ist selten klüger als eine sauber geplante Anlage ein paar Monate später.
Kurz: Der Stichtag ist ein echter Vorteil, aber kein Grund zur Panik. Die richtige Antwort hängt von Ihrem Dach, Ihrem Verbrauch und Ihrer Speicherentscheidung ab.
Was bedeutet das jetzt für mich? Einordnung nach Situation
Sie haben bereits eine Anlage (Inbetriebnahme bis Ende 2026): Für Sie ändert sich nichts. Bestehende Anlagen behalten ihren Vergütungsanspruch und die zugesagte Vergütungsdauer von 20 Jahren unverändert. Es gibt keine rückwirkenden Verschlechterungen – auch nicht bei der Einspeisegrenze oder der Smart-Meter-Pflicht. Ein Speicher kann sich für Sie trotzdem lohnen, wenn Sie Ihren Eigenverbrauch erhöhen möchten; Pflicht ist er nicht.
Sie planen ein Balkonkraftwerk: Die Reform trifft Sie kaum. Ob sich ein Balkonkraftwerk noch lohnt, hängt – wie schon heute – vor allem am Eigenverbrauch. Ein Speicher kann diesen deutlich erhöhen.
Sie planen eine größere Dachanlage: Hier lohnt sich genaueres Hinschauen. Die 50-Prozent-Grenze und der Wegfall der festen Vergütung verändern die Kalkulation spürbar – ein Speicher wird dadurch vom „Nice-to-have" zum zentralen wirtschaftlichen Baustein. Ob eine Inbetriebnahme noch 2026 oder erst 2027 sinnvoller ist, sollte mit einem Fachbetrieb durchgerechnet werden.
Und was ist mit Balkonkraftwerken? Die gute Nachricht
Wenn Sie ein Steckersolargerät betreiben oder anschaffen möchten, können Sie weitgehend aufatmen. Der Entwurf hält ausdrücklich an der Privilegierung kleiner Anlagen fest.
Geräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung – also klassische Balkonkraftwerke – bleiben ausgenommen von:
der Direktvermarktungspflicht
der 50-Prozent-Einspeisegrenze
der Smart-Meter-Pflicht und
der 60-Prozent-Begrenzung aus dem Solarspitzengesetz
Die Begründung im Entwurf: Solche Geräte sind ohnehin primär auf den Eigenverbrauch ausgelegt, und die eingespeisten Reststrommengen sind vernachlässigbar gering. Überschüsse fließen also weiterhin unentgeltlich ins Netz – Sie erhalten dafür aber auch keine Übergangszahlung.
Das führt zu einer klaren wirtschaftlichen Logik: Weil eingespeister Überschussstrom bei einem Balkonkraftwerk ohnehin nicht vergütet wird, entscheidet vor allem der Eigenverbrauch über die Ersparnis. Und genau hier setzt ein Speicher an – er hält den Sonnenstrom vom Mittag für den Abend bereit, wenn Sie ihn tatsächlich brauchen, statt ihn ungenutzt abzugeben. Aus einer politischen Änderung wird so für viele Haushalte schlicht eine Rechenfrage: Wie viel des selbst erzeugten Stroms nutze ich wirklich selbst?
Wann gilt das alles? Der Zeitplan
17. Juli 2026: Versand der Entwürfe in die Länder- und Verbändeanhörung
29. Juli 2026: Kabinettsbeschluss der Regierungsentwürfe
ab September 2026: Beratung in Bundestag und Bundesrat
parallel: beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission (eigenständige Voraussetzung für das Inkrafttreten der Förderregelungen)
geplant zum 1. Januar 2027: Inkrafttreten
Ein verbindlicher Zeitplan für die einzelnen parlamentarischen Schritte stand zum Redaktionszeitpunkt noch nicht fest. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt kann sich am Inhalt noch etwas ändern. Eine ausführliche Version finden Sie in unserem Beitrag dazu, wann die Regeln in Kraft treten.
Häufige Fragen
Wird meine bestehende Einspeisevergütung gekürzt?
Nein. Anlagen, die bis Ende 2026 rechtlich wirksam in Betrieb genommen wurden, behalten ihren bisherigen Anspruch. Die Reform betrifft Neuanlagen.
Muss ich jetzt zwingend einen Speicher kaufen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Ökonomisch macht ein Speicher aber unter den neuen Bedingungen für viele Neuanlagen mehr Sinn als früher, weil er Eigenverbrauch erhöht und die 50-Prozent-Einspeisegrenze für den Betreiber praktisch ausgleicht.
Ist mein Balkonkraftwerk von der 50-Prozent-Grenze betroffen?
Nach dem aktuellen Entwurf nein. Steckersolargeräte bis 2 kW / 800 VA sind ausdrücklich ausgenommen.
Lohnt es sich, eine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen?
Wer noch 2026 ans Netz geht, sichert sich die aktuelle feste Vergütung für 20 Jahre. Ab 2027 gilt für Neuanlagen die neue Systematik. Ob sich das Vorziehen lohnt, hängt vom Einzelfall ab – siehe unseren Abschnitt zur Stichtagsfrage oben.
Ist das jetzt sicher so?
Nein. Es ist ein Regierungsentwurf. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission sind noch am Zug. Details – gerade einzelne Cent-Beträge – können sich noch verschieben.
Fazit
Die EEG-Novelle 2027 markiert eine echte Zäsur: Das Geschäftsmodell „Strom einspeisen und Vergütung kassieren" verliert für neue Anlagen an Bedeutung, der Eigenverbrauch rückt ins Zentrum. Für Balkonkraftwerke bleibt vieles beim Alten, für größere Dachanlagen wird die Kombination aus PV und Speicher zum Normalfall. Wichtig bleibt: Vieles ist noch Entwurf. Wer eine Entscheidung trifft, sollte sich die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Zahlen bestätigen lassen.
Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.