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Energy Sharing 2026: So lässt sich Solarstrom legal mit den Nachbarn teilen
Geschrieben von: Luis
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Lesezeit 8 min
Das sogenannte Energy Sharing bringt in 2026 eine der größten Neuerungen für
Besitzer von Solaranlagen seit langer Zeit. Seit dem 1. Juni 2026 ist es in
Deutschland gesetzlich erlaubt, den selbst erzeugten Solarstrom über das
öffentliche Stromnetz mit anderen Haushalten oder Nachbarn zu teilen. Der
Vorteil: Wer Überschussstrom bisher für wenige Cent und ohne großen Nutzen ins
Netz eingespeist hat, kann ihn nun gezielt an Nachbarn, Freunde oder eine lokale
Gemeinschaft weitergeben – zu frei vereinbarten Preisen. Rechtliche Grundlage
für diese Regelung ist der neue § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Was hinter dem Modell des PV-Strom-Sharings steckt, wer teilnehmen darf,
welche Kosten anfallen und warum der Start in der Praxis noch holprig verläuft,
klärt dieser Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechtslage:§ 42c EnWG ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft, Starttermin ist der 1. Juni 2026.
Prinzip: Überschüssiger Solarstrom lässt sich über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn oder einer lokalen Gemeinschaft teilen – zu selbst ausgehandelten Preise
Voraussetzung: Ein Smart Meter ist bei Erzeuger und allen Abnehmern Pflicht, die Abrechnung erfolgt viertelstündlich.
Der Haken: Auf geteilten Strom fallen Netzentgelte, Umlagen und Steuern in voller Höhe an.
Praxis: Wegen des in Deutschland schleppenden Smart-MeterRollouts ist ein flächendeckender Regelbetrieb realistisch erst ab 2027/2028 zu erwarten.
Was ist das Energy Sharing?
Das sogenannte Energy Sharing meint die gemeinsame Nutzung von selbst
erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien mit anderen Personen oder
Unternehmen, primär aus einer PV-Anlage – doch auch eine Windenergieanlage
ist denkbar. Anders als bei der klassischen Einspeisung fließt der Strom nicht
anonym gegen eine gesetzlich geregelte Vergütung ins Netz, sondern wird
rechnerisch konkreten Abnehmern zugeordnet. Als Transportweg dient das
öffentliche Verteilnetz. Private Leitungen sind für das Teilen des Stroms nicht
erforderlich.
Der Hintergrund dieser neu geschaffenen Möglichkeit ist ein bekanntes Paradox:
In Deutschland sind über fünf Millionen Photovoltaikanlagen registriert, von denen
die meisten einen Teil ihres Stroms einspeisen. Für neu installierte Anlagen liegt
die Einspeisevergütung nur noch bei rund acht Cent pro Kilowattstunde – während
Nachbarn im selben Moment etwa 30 bis 35 Cent für Netzstrom bezahlen. Genau
diese Lücke will Energy Sharing schließen.
Energy Sharing, Mieterstrom und GGV: Das sind die Unterschiede
Oft wird mit dem Energy Sharing ein Überbegriff für verschiedene Modelle
genutzt. Dadurch werden die Modelle häufig verwechselt. Der entscheidende
Unterschied liegt darin, ob der Strom das öffentliche Netz nutzt und wie weit er
reichen darf.
Merkmal
Mieterstrom
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung(GGV)
Energy Sharing (§42c EnWG)
Reichweite
ein Gebäude oder Quartier
ein Gebäude oder Komplex
Versorgungsgebiet des Netzbetreibers (ab 2028 auch angrenzend)
Für ein Mehrfamilienhaus mit eigenen Mietern sind Mieterstrom oder GGV meist
die wirtschaftlich bessere Wahl. Energy Sharing ist das einzige dieser Modelle, bei
dem der geteilte Strom tatsächlich über das öffentliche Netz transportiert wird –
und damit auch Haushalte erreicht, die nicht im selben Gebäude wohnen.
Das ist der rechtliche Rahmen für Energy Sharing in Deutschland
Der rechtliche Rahmen für das Strom Sharing in Deutschland steht seit Ende 2025.
Der Bundestag hat den neuen § 42c EnWG am 13. November 2025 beschlossen,
in Kraft getreten ist er am 22. Dezember 2025. Seine praktische Wirkung entfaltet
das neue Energy Sharing Gesetz allerdings erst seit dem 1. Juni 2026 – seit
diesem Tag sind die Netzbetreiber verpflichtet, das Teilen von Strom technisch zu
ermöglichen. Hintergrund ist eine EU-Vorgabe (Artikel 15a der
Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie), die alle Mitgliedstaaten zur Einführung solcher
Beteiligungsrechte verpflichtet.
Der Start erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ab Juni 2026 ist Energy
Sharing nur innerhalb des Versorgungsgebiets eines einzelnen
Verteilnetzbetreibers möglich. Bei großen Netzbetreibern schränkt das kaum ein,
bei kleineren Stadtwerken kann es den Kreis möglicher Abnehmer allerdings
begrenzen. Ab Juni 2028 soll das Teilen dann auch über das angrenzende
Netzgebiet hinweg funktionieren – damit ist dann quasi das Teilen mit allen an das
Netz angrenzenden Haushalten möglich und der Kreis möglicher Partner erweitert
sich deutlich.
Teilnehmen dürfen natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen,
Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie Genossenschaften – der Zweck
darf dabei nicht überwiegend gewerblich sein. Erstmals erkennt das Gesetz damit
auch Bürgerenergiegemeinschaften ausdrücklich an. Große Unternehmen sind
von der Teilnahme ausgeschlossen.
Energy Sharing mit den Nachbarn: So ist der Ablauf
Das Grundprinzip ist einfach: Der eigene Solarstrom wird zuerst selbst verbraucht
und nur der Überschuss wird geteilt. Für das Energy Sharing mit den Nachbarn
müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Smart Meter: Sowohl der Haushalt mit Erzeugungsanlage als auch alle
Verbrauchsstellen der Abnehmer müssen mit einem intelligenten Messsystem
ausgestattet sein. Nur so lassen sich Erzeugung und Verbrauch im
Viertelstundentakt erfassen und einander zuordnen. Wichtig dabei: Abgerechnet
werden kann immer nur die Strommenge, die innerhalb derselben Viertelstunde
erzeugt und verbraucht wird. Ohne Smart Meter funktioniert das Modell nicht.
Zusätzlich muss die PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der
Bundesnetzagentur registriert sein.
Vertraglich sind zwischen Erzeuger und jedem Abnehmer zwei Vereinbarungen
nötig: Einerseits der Liefervertrag über die Stromlieferung sowie ein Vertrag zur
gemeinsamen Nutzung mit den gesetzlichen Mindestinhalten nach § 42c Abs. 3
EnWG. Die Preise handeln beide Seiten frei aus; auch eine unentgeltliche
Weitergabe – etwa innerhalb der Familie – ist ausdrücklich erlaubt.
Da eine PV-Anlage jedoch nicht rund um die Uhr Strom liefert, ersetzt Energy
Sharing keinen vollständigen Stromvertrag. Die Abnehmer benötigen zusätzlich
einen zweiten Liefervertrag für den Reststrom. Die Abrechnung der geteilten
Mengen lässt sich selbst organisieren oder an einen Dienstleister abgeben. Eine
gemeinsame Online-Plattform der Netzbetreiber soll die Abwicklung künftig
vereinfachen, befand sich zuletzt aber noch im Aufbau.
Von dem neuen Sharing-Modell profitieren gleich mehrere Seiten:
Anlagenbetreiber steigern die Rentabilität ihrer Anlage und amortisieren sie
schneller, Abnehmer erhalten günstigeren und lokal erzeugten Strom, und selbst
Menschen ohne eigenes Dach – etwa Mieter – können sich direkt an der
Energiewende in ihrer Nachbarschaft beteiligen.
Energy Sharing Kosten und Netzentgelte: Lohnt es sich?
Beim Thema Energy Sharing und Kosten liegt zugleich die größte Schwäche des
deutschen Modells. Anders als in einigen anderen EU-Ländern ist Energy Sharing
in Deutschland nicht privilegiert und damit steuerlich nicht begünstigt: Auf den
geteilten Strom fallen Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Mehrwertsteuer in
voller Höhe an. Anders ist das zum Beispiel in Österreich. Dort entfällt für intern
geteilten Strom ein Teil der Netzentgelte und in Italien gibt es sogar eine staatliche
Prämie – solche Anreize fehlen hierzulande bislang.
Genau diese Energy Sharing Netzentgelte entscheiden jedoch über die
Wirtschaftlichkeit. Trotzdem kann sich das Modell für viele Haushalte rechnen:
Wer Solarstrom für rund acht Cent pro Kilowattstunde einspeisen würde, während
Nachbarn zeitgleich etwa 30 bis 35 Cent für Netzstrom zahlen, hat Spielraum für
einen fairen Zwischenpreis. Übliche Energy-Sharing-Preise liegen bei etwa 15 bis
25 Cent pro Kilowattstunde – für den Erzeuger mehr als die Einspeisevergütung,
für den Abnehmer weniger als der reguläre Tarif. Damit sich das Energy Sharing in
2026 lohnt, kommt es stark auf die Höhe des Überschusses und den vereinbarten Preis an. Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsrechnung vor Projektstart ist wegen
der vollen Abgabenlast dringend zu empfehlen. Nur so lässt sich der finanzielle
Nutzen abschätzen.
Aktuelle Entwicklung: Streit um die Umsetzung
Der Rechtsanspruch besteht – die Umsetzung jedoch stockt. Die größte Bremse ist
der langsame Smart-Meter-Rollout: Ende 2025 war erst ein kleiner Teil der
Haushalte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Die Wartezeiten auf
einen Einbau betragen regional drei bis sechs Monate, und mehrere Netzbetreiber
kündigten an, die technische Umsetzung erst 2027 bereitzustellen. Die
Bundesnetzagentur leitete deshalb im März 2026 zahlreiche Aufsichtsverfahren
gegen säumige Netzbetreiber ein.
Für zusätzliche Diskussion sorgt ein Hinweis der Bundesnetzagentur vom Juli
2026: Die Behörde stellte ein sogenanntes Dienstleistungsmodell in den
Vordergrund, bei dem ein Lieferant die Koordination von Erzeugung und
Belieferung übernimmt – und sieht damit keine weiteren Umsetzungserfordernisse
für die Netzbetreiber. Verbände wie das Bündnis Bürgerenergie kritisieren, die
Netzbetreiber würden so faktisch aus der Pflicht entlassen und der gesetzliche
Anspruch auf ein klassisches Liefermodell reduziert. Fachleute rechnen damit,
dass ein Regelbetrieb für breite Bevölkerungsschichten realistisch erst 2028/2029
verfügbar sein wird.
Warum Speicher und Energiemanagement die Basis bleiben
Weil geteilter Strom mit allen Abgaben belastet ist, bleibt der eigene
Eigenverbrauch der wirtschaftlich stärkste Hebel – und Energy Sharing die
Ergänzung für den echten Überschuss. Je mehr Solarstrom direkt im Haushalt
genutzt wird, desto weniger muss überhaupt für geringe Vergütung abgegeben
werden. Ein Batteriespeicher mit intelligentem Energiemanagement setzt genau
hier an: Er speichert Mittagsüberschüsse und gibt sie abends wieder ab, statt sie
ungenutzt ins Netz zu schicken.
Systeme wie die Zendure SolarFlow 2400 Pro kombinieren einen Speicher mit einem KI-gestützten Energiemanagement (ZENKI), das Erzeugung, Verbrauch und Speicherstand in Echtzeit abgleicht und dabei auch dynamische Stromtarife berücksichtigt. So wird zunächst der Eigenverbrauch maximiert – und nur der tatsächlich verbleibende Überschuss steht fürs Teilen mit der Nachbarschaft zur Verfügung.
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Gut zu wissen: Auch eigene Batteriespeicher dürfen in ein Energy-SharingProjekt eingebunden werden – allerdings nur, wenn darin ausschließlich Strom aus
erneuerbaren Energien zwischengespeichert wird – und kein Netzstrom. Da
Energy Sharing ohnehin ein intelligentes Messsystem voraussetzt, fügt sich eine
solche datenbasierte Steuerung nahtlos in die benötigte Technik ein.
So startet man ein Energy-Sharing-Projekt
Wer ein eigenes Projekt aufsetzen möchte, geht am besten in dieser Reihenfolge
vor:
Versorgungsgebiet prüfen: Über das Portal vnbdigital.de lässt sich der zuständige Verteilnetzbetreiber per Adresse ermitteln. Erzeugungsanlage und alle Abnahmestellen müssen derzeit im selben Versorgungsgebiet liegen (ab 2028 auch im angrenzenden möglich).
Smart Meter sicherstellen: Sowohl der Erzeuger als auch jeder Abnehmer benötigen ein intelligentes Messsystem. Fehlt es noch, wird es beim zuständigen Messstellenbetreiber angefragt – wegen regionaler Wartezeiten von drei bis sechs Monaten sollte das frühzeitig passieren.
PV-Anlage im Marktstammdatenregister registrieren: Die Erzeugungsanlage muss im MaStR der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Bei bestehenden Anlagen ist das in der Regel bereits erledigt.
Gemeinschaft bilden und Preis vereinbaren: Es wird festgelegt, wer mit wem teilt. Den Preis handeln beide Seiten frei aus – auch eine unentgeltliche Weitergabe, etwa innerhalb der Familie, ist möglich.
Verträge abschließen: Zwischen Erzeuger und jedem Abnehmer sind zwei
Vereinbarungen nötig. Ein Liefervertrag sowie ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung mit den Mindestinhalten nach § 42c Abs. 3 EnWG. Der separate
Reststromvertrag der Abnehmer bleibt bestehen.
Abrechnung organisieren und Umsetzung anstoßen: Die Abrechnung der
geteilten Mengen erfolgt selbst oder über einen Dienstleister. Die
viertelstündlichen Messwerte liefert der Netzbetreiber. Anschließend wird die
technische Umsetzung beim Verteilnetzbetreiber angestoßen.
Fazit: Energy Sharing steckt noch in den Kinderschuhen
Dass das Energy Sharing 2026 eingeführt wurde, ist ein wichtiger Schritt: Erstmals
lässt sich Solarstrom in Deutschland legal und vergleichsweise unbürokratisch
über das öffentliche Netz mit anderen Haushalten teilen. Für Anlagenbetreiber mit
hohem Überschuss und für Haushalte ohne eigenes Dach eröffnet das neue
Möglichkeiten. Der wirtschaftliche Nutzen bleibt allerdings begrenzt, solange die
vollen Netzentgelte anfallen und der Smart-Meter-Rollout hinterherhinkt – bis zum
breiten Regelbetrieb dürfte es daher noch dauern. Das Projekt steckt derzeit eher
noch in den Kinderschuhen. Wer schon jetzt profitieren möchte, optimiert
zunächst den Eigenverbrauch mit Speichern wie dem SolarFlow 2400 Pro und
Energiemanagement und nutzt Energy Sharing als sinnvolle Ergänzung für den
Rest.
Luis
Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.