Stromanbieterwechsel 2026

Stromanbieterwechsel: Der neue Vertrag ist nur die halbe Ersparnis

Geschrieben von: Luis

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Lesezeit 7 min

Etwa jeder fünfte Stromkunde in Deutschland bezieht seine Energie noch über den Grundversorgungstarif – meist das teuerste Angebot am jeweiligen Ort. Wechseln kostet nichts, an der Hausinstallation ändert sich dabei kein einziges Kabel. Je nach Ausgangsvertrag sind mehrere hundert Euro im Jahr drin. Wir klären auf, welche Kündigungsfristen wirklich gelten und warum die neue 24-Stunden-Regel nicht heißt, dass du morgen beim neuen Anbieter bist. Dazu: die Stellen im Kleingedruckten, an denen das Sparpotenzial wieder verloren geht. 

Stromanbieterwechsel: Besser raus aus der Grundversorgung

Rund 22 Prozent aller Stromkunden in Deutschland beziehen ihre Energie noch immer über die Grundversorgung. Das ist der Standardtarif des örtlichen Versorgers, in den man ohne eigenes Zutun hineinrutscht: beim Einzug, nach einer Anbieterinsolvenz, nach einer vergessenen Kündigung. Das ist sicherlich bequem. Günstig allerdings nicht.

Als Orientierung dient der Mittelwert des BDEW: 37,0 Cent je Kilowattstunde für 2026, über alle Tarifarten gerechnet. Wer in der Grundversorgung steckt, zahlt in den meisten Netzgebieten mehr. Günstige Neuverträge dagegen starten regional bei rund 25 Cent. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot an derselben Adresse liegen damit schnell 15 Cent je Kilowattstunde.

Ein Stromanbieterwechsel schließt genau diese Lücke. Er kostet nichts, dauert für dich etwa zehn Minuten und verändert an deiner Hausinstallation exakt gar nichts: kein neuer Stromzähler, kein Techniker, keine Unterbrechung der Versorgung. Was sich ändert, ist ausschließlich die Rechnung. Trotzdem bleibt die Mehrheit der Haushalte Jahr für Jahr beim alten Vertrag. 

Was ein Stromanbieterwechsel 2026 tatsächlich bringt

Von den Preissprüngen der Energiekrise ist am Strommarkt inzwischen wenig übrig. 34,9 Cent je Kilowattstunde – auf diesen Wert taxiert die Bundesnetzagentur in ihrer Modellrechnung, was Neukunden im Januar 2026 zahlten. Gegenüber dem Vorjahr sind das etwa sieben Prozent weniger. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet der Sprung vom eigenen Vertrag auf dieses Niveau im Mittel rund 95 Euro weniger auf der Jahresrechnung.

Strom: Modellierte Strompreise für Neukunden
Daten von https://www.smart.de/

Klingt überschaubar? Ist es auch – aber dieser Durchschnitt vergleicht alle Verträge miteinander, auch die bereits günstigen. Wer aus einem Grundversorgungstarif kommt, spielt in einer anderen Liga: Hier sind mehrere hundert Euro Unterschied pro Jahr die Regel, nicht die Ausnahme. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Stromverbrauch, der von 42 auf 27 Cent kommt, senkt seine Energiekosten um rund 600 Euro. Das ist kein Rechentrick, sondern schlicht die Differenz zwischen einem Tarif ohne Wettbewerbsdruck und einem mit.

Die Zahlen zeigen, dass immer mehr Verbraucher genau das tun. 2025 haben 6,7 Millionen Haushalte ihren Stromlieferanten gewechselt und dabei insgesamt rund 280 Millionen Euro eingespart. Den Rekord hält weiterhin 2024 mit 6,9 Millionen Wechseln. Der Anteil der Stromkunden in der Grundversorgung sinkt entsprechend – von 25 Prozent im Jahr 2023 auf zuletzt rund 22 Prozent.

Wann kann man den Stromanbieter wechseln? Fristen und Vertragslaufzeit

Die häufigste Fehlannahme beim Stromanbieterwechsel betrifft den Zeitpunkt. Viele glauben, sie müssten das Vertragsende abwarten. In der Grundversorgung stimmt das schon einmal gar nicht.

Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung: Die Laufzeit von Energielieferverträgen darf höchstens zwei Jahre betragen. Verlängert sich der Vertrag danach automatisch, dann nur auf unbestimmte Zeit – kündbar mit maximal einem Monat Frist (§ 309 Nr. 9 BGB). Diese Regelung greift für alle Stromverträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen können noch Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten im Kleingedruckten stehen.

Preiserhöhung: Kündigt dein Energieversorger Änderungen der Preise oder Vertragsbedingungen an, entsteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Absatz 5 EnWG. Du kannst den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, ohne dass ein gesondertes Entgelt anfällt.

Wichtig ist die Vorlaufzeit: Bei Haushaltskunden muss der Lieferant spätestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren (mit Angabe von Grund, Voraussetzungen und Umfang) und auf das Kündigungsrecht hinweisen.

Neuen Vertrag bereut: Nach einem Abschluss im Internet oder am Telefon hast du 14 Tage Widerrufsrecht. Ohne Begründung, ohne Kosten.

Stromanbieter wechseln - Fristen im Überblick

Wie wechselt man den Stromanbieter? Der Ablauf Schritt für Schritt

Der eigentliche Wechsel des Stromanbieters ist unspektakulär. Du suchst dir über einen Stromrechner oder direkt beim Versorger einen passenden Tarif, schließt online ab – und der neue Anbieter übernimmt den Rest, inklusive der Kündigung des alten Liefervertrags. Nur wenn du eine laufende Preisgarantie oder ein Sonderkündigungsrecht taktisch nutzen willst, kündigst du besser selbst und legst die Bestätigung ab.

Was du bereithalten solltest: die Zählernummer deines Stromzählers und, seit dem beschleunigten Verfahren deutlich wichtiger geworden, die elfstellige MaLo-ID. Beides steht auf der letzten Jahresabrechnung.

Seit Juni 2025 läuft der Datenaustausch im Hintergrund deutlich schneller. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat auf Grundlage von § 20a EnWG festgelegt, dass ein Wechsel des Lieferanten an Werktagen innerhalb eines Tages abgewickelt sein muss. Stichtag war der 6. Juni 2025.

Das betrifft allerdings nur die Datenkommunikation zwischen Netzbetreiber und dem alten und neuen Anbieter. Die Kündigungsbedingungen deines Liefervertrags bleiben davon unberührt. Real vergehen zwischen Vertragsabschluss und erster Belieferung deshalb weiterhin meist drei bis sechs Wochen. 

Ohne Strom stehst du in dieser Zeit nie. Sollte der Wechsel scheitern, greift automatisch die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Die Lichter gehen nicht aus. So etwas gibt es im deutschen Strommarkt schlicht nicht.

Worauf es beim Stromanbieterwechsel zu achten gilt

Hier entscheidet sich, ob aus dem Anbieterwechsel echtes Geld wird oder nur ein Papierwechsel.

Die Preisgarantie sollte die gesamte Vertragslaufzeit abdecken. Eine reine Energiepreisgarantie sichert nur den Beschaffungsanteil ab, Netzentgelte und übrige Preisbestandteile dürfen weiterhin steigen. Verbraucherschützer, etwa die Verbraucherzentrale Niedersachsen, raten deshalb zur umfassenden oder wenigstens eingeschränkten Variante.

Verzerrend wirken Neukundenboni und Prämien. Ein Tarif mit 200 Euro Bonus sieht im ersten Jahr großartig aus und im zweiten oft mittelmäßig: rechne die Gesamtkosten beider Jahre durch, nicht den beworbenen Effektivpreis. Vorkasse- und Pakettarife lässt du im Stromvergleich am besten gleich links liegen: Wer Zahlungen im Voraus leistet, trägt bei einer Insolvenz des Anbieters das volle Risiko. Eine Lehre, die 2021 und 2022 viele Stromkunden teuer bezahlt haben.

Zudem bleiben noch die Vergleichsportale. Verivox oder Check24 sind praktische Werkzeuge, neutrale Instanzen sind sie nicht: Für jeden Abschluss fließt eine Provision, und Anbieter ohne Kooperationsvertrag tauchen in den Ergebnislisten gar nicht erst auf. Prüfergebnisse von Stiftung Warentest oder Zertifizierungen durch den TÜV Nord helfen bei der Einordnung, ersetzen aber nicht den zweiten Blick auf die Vertragskonditionen.

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Ein Tipp aus dem Alltag:

Voreinstellungen der Stromrechner kontrollieren, insbesondere den Bonus-Filter und die eingetragene Höhe des Jahresverbrauchs. Erst dann passen die angezeigten Stromtarife zu deinen tatsächlichen Bedürfnissen.

Übrigens gilt für den Gasanbieter dasselbe. Wer den Stromtarif ohnehin anfasst, sollte den Gastarif gleich mitvergleichen – die Fristen funktionieren nach identischer Logik.

Ökostrom, dynamische Tarife und der richtige Zeitpunkt

Ökostromtarife kosten heute in vielen Fällen keinen Aufpreis mehr, teilweise liegen sie sogar unter konventionellen Angeboten. Für die Tarifwahl ist das schlicht kein Hinderungsgrund mehr.

Interessanter ist eine zweite Entwicklung: Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten verpflichtet, mindestens einen dynamischen Tarif anzubieten. Der Arbeitspreis folgt dabei stündlich den Börsenpreisen an der EPEX Spot statt einem starren Fixpreis. Wer seinen Verbrauch bewusst in die günstigen Stunden legt, kann so schon im Kleinen sparen.

ZenWave ist genau ein solcher Börsenstromtarif — der von Zendure angebotene dynamische Tarif, der die Preise stündlich an die EPEX Spot koppelt. Schon für sich genommen gibt er den Börsenpreis direkt weiter und belohnt smartes Verbrauchsverhalten. Sein volles Potenzial entfaltet er jedoch in Kombination mit einem Speicher: Über den Energiemanager ZENKI steuert das System Speicher und Verbraucher automatisch, sodass sie von selbst in die günstigen (mitunter sogar negativen) Stunden rutschen und teure Spitzen meiden. Ein SolarFlow-Speicher wirkt dabei als Multiplikator — aus kleinen Preisunterschieden wird ein spürbarer Spareffekt, ganz ohne manuelles Eingreifen.

Ohne steuerbare Lasten dagegen bleibt ein Festpreistarif mit klarer Preisgarantie meist die ruhigere Wahl.

Und der beste Zeitpunkt? Als Faustregel gelten die Wochen im Frühherbst als günstig, weil Versorger vor der Heizsaison verstärkt um Kunden werben. Verlass dich nicht darauf. Ein konkretes Angebot, das heute 300 Euro spart, schlägt jede Saisonstatistik.

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Andreas kombiniert sein Wärmepumpe, E-Auto, 14 kWh Speicher mit dem ZenWave-Tarif – und zahlt im Winter nur 237 € statt 356 €. Wie er das schafft, zeigt er in seinem Erfahrungsbericht.

Fazit: Ein Nachmittag Aufwand, mehrere hundert Euro Wirkung

Ein Stromanbieterwechsel ist die wirksamste Einzelmaßnahme gegen hohe Stromkosten, die keine Investition erfordert. Zwei Wochen Kündigungsfrist in der Grundversorgung, maximal ein Monat im Sondervertrag, dazu ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Preiserhöhung: Die rechtlichen Hürden sind niedrig. Sich einmal jährlich die Zeit zu nehmen, den Stromanbieter zu wechseln oder wenigstens die eigenen Konditionen zu prüfen, gehört deshalb zur Grundhygiene im Haushalt.

Wer den Vergleich ohnehin angeht, sollte über den klassischen Festpreis hinausdenken. Mit bietet Zenwave dynamischen stromtarif, der zusammen mit einem Speichersystem den Strombezug automatisch in die günstigen Stunden verschiebt. Aus einem einmaligen Wechsel wird so eine dauerhafte Optimierung.

Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Artikel nicht. Bei Streit über Abrechnungen oder Preiserhöhungen helfen die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie weiter.

Häufige Fragen und Antworten zum Stromanbieterwechsel

Kann man jederzeit den Stromanbieter wechseln?

In der Grundversorgung ja. Dort kündigst du mit zwei Wochen Frist, ohne einen Grund nennen zu müssen. Bei einem Sondervertrag entscheidet die vereinbarte Vertragslaufzeit: Vor deren Ablauf kommst du nur über ein Sonderkündigungsrecht [4] heraus, etwa bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Nach der Erstlaufzeit gilt für Verträge seit März 2022 eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.

Wer ist zur Zeit der günstigste Stromanbieter?

Bundesweit lässt sich das nicht beantworten, weil Netzentgelte und Tarifangebote je Postleitzahl unterschiedlich ausfallen. Der günstigste Anbieter in Leipzig ist es in Hamburg selten. Ein aktueller Stromvergleich für deine Adresse mit realistischem Jahresverbrauch liefert die Antwort in wenigen Minuten. Prüfe dabei die Gesamtkosten über zwölf Monate statt des beworbenen Arbeitspreises.

Wer ist der beste Stromwechsel-Anbieter?

Den einen besten gibt es nicht, wohl aber verlässliche Kriterien: eine Preisgarantie über die volle Vertragslaufzeit, eine Erstlaufzeit von höchstens zwölf Monaten, monatliche Abschläge statt Vorkasse und einen Kundenservice, der Kündigungen fristgerecht in Textform bestätigt. Testergebnisse von Stiftung Warentest liefern Anhaltspunkte, ersetzen aber das Lesen der Vertragsbedingungen nicht.

QUELLEN:

  1. Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Daten zu Lieferantenwechseln“, 11.03.2026,https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260311_SMARD.html
  2. Bundesnetzagentur / Bundeskartellamt: „Monitoringbericht 2025 – Wettbewerb bleibt Stabilitätsanker der Energiemärkte“, 26.11.2025,https://www.bundesnetzagentur.de/1081882
  3. Bundesnetzagentur: „Lieferantenwechsel – 24 Stunden ab 06.06.2025“, Verbraucherportal Energie,https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/start.html
  4. Bundesnetzagentur: „Kündigung und Sonderkündigungsrecht“, Verbraucherportal Energie,https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html
  5. BDEW: „BDEW-Strompreisanalyse April 2026“, Stand 15.04.2026,https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/