
Wie muss eine PV-Anlage angemeldet werden?
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Lesezeit 12 min
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Eine PV-Anlage anmelden, z.B. ein Balkonkraftwerk, ist ein wichtiger Schritt, um die Anlage offiziell in Betrieb zu nehmen und ggf. eine Einspeisevergütung zu erhalten. Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick komplex erscheint, kann er mit der richtigen Anleitung Schritt für Schritt durchgeführt werden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihre Solaranlage anmelden und worauf dabei zu achten ist. Wir behandeln die wichtigsten Themen wie:
Ganz gleich, ob Sie ein Mini-Solaranlagen mit 800W Leistung oder eine größere PV-Anlage auf dem Dach Ihres Hauses in Betrieb nehmen wollen - lesen Sie sich diesen Leitfaden durch, dann sind Sie bestens vorbereitet, um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen.
Nehmen Sie sich etwas Zeit, um die einzelnen Schritte sorgfältig zu befolgen und alle erforderlichen Daten korrekt einzutragen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Solaranlage ordnungsgemäß angemeldet wird und Sie von Anfang an von Ihrer eigenen Solarstromerzeugung profitieren können. Lassen Sie uns loslegen!
Netzgekoppelte PV-Anlagen sind laut EEG anzumelden. Nur Inselanlagen ohne Netzverbindung benötigen keine Anmeldung. Die Registrierung erfolgt im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, um Transparenz im Energiemarkt zu sichern. Für die Einspeisevergütung ist zudem die Meldung beim Netzbetreiber nötig. Erlöse erzielende Betreiber:innen müssen die Anlage auch dem Finanzamt melden. Seit 2023 entfällt aber die Pflicht zur Gewerbeanmeldung für private PV-Anlagen. Alle Anmeldungen können Betreiber:innen selbst vornehmen.
Seit 2023 sind die meisten PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit. Zuvor mussten Betreiber:innen, die durch den Stromverkauf Erlöse erzielten, ihre Anlage beim Finanzamt anmelden und einen ausführlichen Bericht erstatten. Dank der neuen Steuerbefreiung entfällt dieser bürokratische Aufwand nun glücklicherweise.
Die Registrierung von Energieanlagen wie PV-Anlagen und Balkonkraftwerk mit Speicher im Marktstammdatenregister ist durch die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Diese Verordnung konkretisiert die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Marktstammdatenregister.
Das zentrale elektronische Verzeichnis soll als umfassende Datenquelle einen Überblick über alle Akteure und Anlagen im Strom- und Gasmarkt bieten. Es dient dazu, energiewirtschaftliche Prozesse für Behörden, Netzbetreiber und andere Marktakteure zu vereinfachen und die Datenqualität zu verbessern.
Anlagenbetreiber profitieren von der Bündelung der Meldepflichten an einer zentralen Stelle. Viele Meldungen an verschiedene Stellen können durch die Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt werden. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand.
Auch Netzbetreiber, Direktvermarkter und Behörden greifen auf die Daten zu, um zum Beispiel EEG-Zahlungen abzuwickeln, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu überwachen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Zusammenführung und Qualitätssicherung der Daten an einer Stelle erleichtert viele energiewirtschaftliche Prozesse.
Nach der MaStRV sind PV-Anlagenbetreiber verpflichtet, ihre Stromerzeugungseinheiten und Speichersysteme innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister einzutragen und die erforderlichen Stammdaten vollständig und fristgerecht zu übermitteln. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie dieser Verpflichtung Schritt für Schritt nachkommen können.
Die Registrierung von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken mit Speicher im Marktstammdatenregister ist ein obligatorischer Prozess. Sie dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Energieerzeugung und -nutzung sicherzustellen.
Um sich als Betreiber registrieren zu lassen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören z.B. die Bereitstellung detaillierter technischer Informationen über die Anlage und Angaben zur betreibenden Person oder Organisation.
Eine korrekte Registrierung sorgt für Transparenz im Energiesystem und ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Überwachung von dezentralen Energieerzeugungsanlagen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen den Betreibern, den Registrierungsprozess erfolgreich zu meistern.
Die genauen Anforderungen und der Registrierungsprozess werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Mit den richtigen Informationen und ein wenig Sorgfalt steht einer erfolgreichen Registrierung Ihrer PV-Anlage nichts im Wege.
Wie bei den meisten Webportalen beginnt die Registrierung im Marktstammdatenregister mit der Erstellung eines Benutzerkontos. Dazu müssen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Felder eingeben.
Der nächste Schritt ist die Registrierung als Systembetreiber, die im folgenden Abschnitt erläutert wird.
Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, werden Sie zum Formular für die Registrierung als Anlagenbetreiber und für die Erfassung Ihrer Solaranlage weitergeleitet. Hier müssen Sie Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zum Standort und zu den technischen Merkmalen der Anlage eingeben.
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Für die korrekte Registrierung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister ist es wichtig, das korrekte Inbetriebnahmedatum zu erfassen. Dieses Datum ist entscheidend für die Zuordnung zu den Fördersystemen und die Berechnung der Vergütungssätze nach dem EEG
Das Inbetriebnahmedatum ist das Datum, an dem die Anlage erstmals in Betrieb genommen wurde und Strom erzeugt hat. Es entspricht dem Datum der Fertigstellung und Inbetriebnahme durch den Installateur und wird im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten.
Für Anlagen, die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, ist dieses Datum das Standard-Inbetriebnahmedatum. In diesem Fall weicht das Datum im Marktstammdatenregister also von dem tatsächlichen technischen Inbetriebnahmedatum ab.
Wurde die Anlage während ihres Betriebs einmal abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut, ändert sich das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum dadurch nicht. Maßgeblich bleibt das Datum der Erstinbetriebnahme am ersten Standort.
Für Batteriespeichersysteme, die Sie zusammen mit der PV-Anlage betreiben und anmelden, muss ein separates Inbetriebnahmedatum angegeben werden. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem das Speichersystem in Betrieb genommen und zum ersten Mal geladen wurde.
Als Anlagenbetreiber:in können Sie vom Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur Aufforderungen zur Korrektur Ihrer Daten im Marktstammdatenregister erhalten. Diese Korrekturen betreffen entweder den Betriebsstatus oder andere Anlagendaten. Hier erfahren Sie, wie Sie in beiden Fällen vorgehen sollten.
Wenn der registrierte Betriebsstatus nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt, erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur. So gehen Sie vor:
Bei einer Aufforderung zur Datenkorrektur müssen Sie andere Angaben zu Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister überprüfen und ggf. anpassen:
Durch sorgfältige und zeitnahe Bearbeitung dieser Korrekturanfragen stellen Sie sicher, dass Ihre Anlagendaten im Marktstammdatenregister stets aktuell und korrekt sind.
Für die Registrierung von Balkonkraftwerken mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt und einer maximalen Modulleistung von 2 kWp steht ein vereinfachter Assistent zur Verfügung. Er führt Sie von der Startseite des Webportals aus Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess.
Legen Sie zunächst wie gewohnt Ihr Benutzerkonto an. Geben Sie dann im Anlagenformular Ihre Betreiberdaten sowie Informationen zum Standort und zu den technischen Eigenschaften des Balkonkraftwerks ein.
Die Leistung der Anlage muss in Watt (W) angegeben werden. Achten Sie darauf, dass Sie die zulässigen Obergrenzen einhalten. Das Datum der Inbetriebnahme entspricht dem Datum, an dem Ihre Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt hat. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Im Falle eines AC-gekoppelten Batteriespeichersystems sind außerdem zusätzliche Informationen über das Stromspeichersystem erforderlich. Nachdem Sie die Registrierung abgeschlossen haben, können Sie die Registrierungsbestätigung abrufen und bei Bedarf erneut herunterladen.
Der Registrierungsprozess ist ähnlich wie bei der Registrierung eines Balkonkraftwerks: Zunächst erstellen Sie Ihr Benutzerkonto und bestätigen die Aktivierung per E-Mail. Dann geben Sie in dem Formular neben den Betreiberangaben die Daten zum Anlagenstandort und den technischen Eigenschaften ein.
Für den Anzeigenamen im MaStR können Sie einen beliebigen Namen wählen. Die technischen Daten wie installierte Leistung und Inbetriebnahmedatum entnehmen Sie bitte dem Anlagendatenblatt, dem Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs oder der Rechnung.
Die Bruttoleistung der Module muss ggf. aus den Einzelleistungen in Wp (Watt peak) addiert und in kWp (Kilowatt peak) umgerechnet werden. Geben Sie den Wechselrichter mit der Nennleistung gemäß dem Typenschild an.
Verwenden Sie die gespeicherten Informationstexte im MaStR, um die Daten richtig zuzuordnen. Wenn Sie ein Stromspeichersystem haben, sind zusätzliche Informationen erforderlich. Sobald Sie den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Registrierungsbestätigung herunterladen.
Das MaStR-Portal leitet Sie durch diese Schritte und bietet Erläuterungen. Für den Stromspeicher sind neben einem frei wählbaren Anzeigenamen das Inbetriebnahmedatum, der Standort und die technischen Daten einzutragen.
Benötigte Angaben finden Sie im Anlagendatenblatt, dem Inbetriebnahmeprotokoll, der Installateursrechnung, dem Netzanschluss-/Einspeisevertrag oder auf dem Typenschild des Speichers.
Wählen Sie zudem den zuständigen Netzbetreiber laut Vertrag oder Jahresabrechnung aus. Zum Abschluss können Sie die Registrierungsbestätigung abrufen.
Beachten Sie: Auch die gekoppelte Erzeugungsanlage ist stets im MaStR zu registrieren. Andernfalls drohen Kürzungen der EEG-Förderung! Nutzen Sie ggf. den Assistenten zur Anmeldung von PV-Anlagen.
Photovoltaikanlagen, die nicht fristgerecht im Marktstammdatenregister angemeldet werden, verstoßen gegen die gesetzliche Registrierungspflicht des § 5 MaStRV. Dies kann ein Bußgeld nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nach sich ziehen.
Zudem ist die Registrierung Voraussetzung für den Anspruch auf EEG-Förderung. Wird die Anlage nicht oder verspätet im Marktstammdatenregister eingetragen, können bereits ausgezahlte Fördermittel zurückgefordert werden.
Bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch den Netzbetreiber oder die Bundesnetzagentur muss die Registrierung ebenfalls nachgewiesen werden. Andernfalls drohen Konsequenzen wie die Kürzung oder Rückforderung von Fördergeldern.
Um rechtliche Folgen und finanzielle Einbußen zu vermeiden, sollten Betreiber:innen die fristgerechte Registrierung unbedingt sicherstellen. Wurde die Anmeldung versäumt, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.
Die Daten im MaStR müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Änderungen wie die Erweiterung der Anlage, die Umstellung des Einspeisekonzepts oder die Installation eines Speichers sind zeitnah zu melden. Auch der Rückbau der Anlage muss mitgeteilt werden.
PV-Anlagen, die Strom gegen Vergütung einspeisen, müssen zudem beim Finanzamt gemeldet werden. In der Regel unterliegen die Einkünfte der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Regelungen zur Kleinunternehmerregelung und mögliche Steuerbefreiungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Überschreitet der jährliche Gewinn 24.500 €, ist zusätzlich ein Gewerbe anzumelden. Dies ist bei den meisten Anlagen auf Wohngebäuden nicht der Fall, kann aber bei Installation auf Gewerbeimmobilien unabhängig vom Ertrag nötig sein.
Wenn die Aktivierungs-E-Mail nicht empfangen wird, überprüfen Sie den Spam- oder Junk-Ordner. Wenn sie immer noch nicht gefunden wird, fordern Sie eine neue Aktivierungs-E-Mail über den Registrierungsassistenten an oder kontaktieren Sie den technischen Support für weitere Unterstützung.
Wenn Sie Ihr Konto Passwort vergessen haben, besuchen Sie die Anmeldeseite und klicken Sie auf den Link „Passwort vergessen“. Befolgen Sie die Anweisungen in der Zurücksetzungs-E-Mail, die von noreply@marktstammdatenregister.de gesendet wurde, um ein neues Passwort zu erstellen.
Ja, persönliche Informationen können nach der Kontoerstellung aktualisiert werden. Benutzer sollten sich einloggen, zum Bereich Kontoeinstellungen oder Profil navigieren und die erforderlichen Änderungen vornehmen. Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtfelder genau ausgefüllt und gespeichert werden.
Um mehrere Einrichtungen unter einem Operator-Konto zu registrieren, melden Sie sich bei Ihrem aktivierten Konto an, navigieren Sie zum Abschnitt zur Registrierung von Einrichtungen und folgen Sie den Anweisungen, um jede Einrichtung einzeln hinzuzufügen, wobei Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen genau eingegeben werden.
Derzeit fallen keine Gebühren für die Registrierung als Betreiber an. Der Registrierungsprozess umfasst die Ausfüllung persönlicher und betrieblicher Informationen, jedoch werden zu keinem Zeitpunkt der initialen Registrierung finanzielle Kosten erhoben.
Ja, es gibt Strafen für die verspätete Registrierung von PV-Systemen. Die Nichteinhaltung der Registrierungsanforderungen kann zu Geldstrafen und möglichen rechtlichen Maßnahmen führen, da eine rechtzeitige Registrierung für die Einhaltung der Vorschriften und die Verfolgung der Energieproduktion erforderlich ist.
Wenn die Zählernummer nicht auf Ihrer Stromrechnung steht, finden Sie sie direkt am Stromzähler selbst. Die Zählernummer wird normalerweise auf dem Frontpanel des Geräts angezeigt, oft in der Nähe des Barcodes.